Postulate on closing the “Fichenaffäre” accepted

20019771Giurisprudenza amministrativa delle autorità federali (VPB)22 mar 1991Granted

Sintesi

The National Council dealt with Postulate 90.742 by Eisenring concerning the definitive settlement of the “Fichenaffäre.” The Federal Council stated in writing that it was prepared to accept the postulate. Although the discussion was postponed after an objection from a member, the postulate was ultimately transmitted. The document contains no substantive judicial reasoning; it records only the parliamentary handling and acceptance of the request.

Regest

Parliamentary postulate procedure; acceptance by the Federal Council and transmission by the National Council. Where the Federal Council declares itself ready to accept a postulate, the matter is transmitted even if debate is postponed by objection. The record is limited to the procedural handling of the request and does not contain a substantive merits determination.

Testo completo

Postulat Eisenring

767

  1. März 1991 N

  2. Die Automaten sind die häufigsten Quellen der Zigaretten, die von Kindern und sehr jungen Jugendlichen geraucht wer- den.

  3. Die Verteilung von Gratismustern an Jugendliche ist zwar untersagt, aber bei Verteilung an einen unbestimmten Perso- nenkreis ist eine Kontrolle schwer möglich. Das Alkoholgesetz sieht zwar eine Ausnahmebewilligung für Messen und Ausstel- lungen vor, nicht aber z. B. für Verteilungen in Rekrutenschu- len und militärischen Einheiten, was offensichtlich abgenom- men hat oder sogar ganz eingestellt worden ist. Das sind nicht Maximalforderungen. Die Vertreter des Gesundheitswesens hatten seinerzeit weitergehende Formulierungen gewünscht.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

90.992 Postulat Wiederkehr Oekobonus für Generalabonnement Ecobonus sous forme d'abonnement général

Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1990 Falls sich der Bundesrat für die Einführung eines Oekobonus entscheidet, wird er eingeladen zu prüfen, ob nicht ein Teil der Rückerstattung an die Berechtigten in der Form eines General- abonnements erfolgen sollte. Der entsprechende Teil der Ein- nahmen aus dem Oekobonus würde dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.

Texte du postulat du 14 décembre 1990

Le Conseil fédéral est invité, au cas où il déciderait d'introduire un écobonus, à étudier la possibilité d'une restitution partielle de l'écobonus aux ayants droit, sous forme d'une abonne- ment général. Le montant correspondant des recettes de l'écobonus serait mis à la dispostion des transports publics.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Jaeger, Kuhn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Zwygart (9)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Präsident: Das Postulat wird von Herrn Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

90.742

Postulat Eisenring Bereinigung der Fichenaffäre Règlement définitif de l'affaire dite des fiches

Wortlaut des Postulates vom 26. September 1990

Der Bundesrat wird - in Zusammenarbeit mit den Regierungs- parteien - ersucht zu prüfen, ob und in welcher auch rechts- staatlich vertretbaren Form das Geschäft «Fichenaffäre» durch eine besondere Beschlussfassung ohne Verzug abgeschlos- sen und bereinigt werden könnte.

Texte du postulat du 26 septembre 1990

Le Conseil fédéral est invité à étudier, de concert avec les par- tis gouvernementaux, la possibilité de mettre sans retard un terme à l'affaire dite des fiches et de procéder à un règlement définitif de la question, par la voie d'une décision spéciale; il examinera en outre quelle forme compatible avec notre Etat de droit peut être adoptée à cet effet.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Eine kritische Würdigung des vierten Zwischenberichtes des Fichen-Sonderbeauftragten Dr. W. Gut (21. September 1990) führt zu einem in mehrfacher Hinsicht bedenklichen und kaum akzeptablen Ergebnis. Die bisher bekannt gewordenen Fälle von Fichen-Eintragungen zeugen insgesamt über weite Strecken eher von Unbeholfenheit, Kleinkariertheit, übertrie- benem Amtseifer und amtlichem Querverhalten als von «staatspolitischer» Bösartigkeit. Der offensichtlich gewordene Mangel an Kontrolle und Führung, insbesondere auch die viel- fach abhanden gekommene Einhaltung der Maxime der Ver- hältnismässigkeit, lässt sich nachträglich nicht korrigieren. Dass Unrecht und «Unrecht» geschehen ist, ist leider hinzu- nehmen. Unter Umständen können Entschuldigungen in den Fällen offensichtlicher Missgriffe eine Aera der «Aussöhnung» begründen.

Ist es nun aber tatsächlich unvermeidlich, dass in diesem Wust von Fichen voraussichtlich während einigen Jahren allein beim Bund über 80 Personen, wovon ein grosser Teil sehr qualifizierte Fachkräfte, mit der Aufarbeitung beschäftigt und möglicherweise Tausende von Rechtsverfahren über alle In- stanzen hindurch geführt werden müssen, um dieses «Ge- schäft» erst in fernen Jahren zu erledigen? Stehen die bundes- seitigen Aufwendungen mit voraussichtlich über 50 Millionen Franken überhaupt in einem akzeptablen Verhältnis zum «Schadenfall»? Dazu wären die analogen Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden zu addieren. Die Offenlegung der Fichen von Schweizern hat sodann ergeben, dass in 50 Prozent der Fälle die letzten Eintragungen auf 1980 und noch früher zurückgehen und auch zahllose aktuellere Eintra- gungen kaum hochwertig sind.

Insgesamt nähert man sich immer mehr dem Eindruck, dass das Fichen-Unwesen, bei allen unkorrekten Vorgängen und möglichen Rechtsverletzungen, die zu kritisieren bleiben, in vielen öffentlichen Darlegungen überzogen worden ist. Hier- unter haben heute nicht nur der Bund und zahlreiche Fachstel- len des Bundes und der Kantone als solche, sondern vor allem auch zahllose öffentliche Angestellte direkt und indirekt zu lei- den. Der Freitod eines in keiner Weise bescholtenen kantona- len Beamten, der mit den Fichen zu tun hatte, sollte Fanalwir- kung haben. Sodann ist auch das Verhältnis des Bundes zu den Kantonen und Gemeinden in mehrfacher Hinsicht bereits seit langem einer bedenklichen Strapazierung ausgesetzt, die man so sicher nicht gewollt hat. Die Vorgänge mit ihren direk- ten und indirekten Begleitumständen stehen somit in einem nur mehr zweifelhaften oder in überhaupt keinem vertretbaren

Postulat Brügger

768

N

22 mars 1991

Verhältnis mehr zu den allenfalls in Frage stehenden Inter- essen, wobei allerdings der Schutz der Persönlichkeitsrechte von in die Fichen aufgenommenen Personen nicht vernach- lässigt oder einfach übergangen werden darf.

Eine wissenschaftliche Befragung sollte in Auftrag gegeben werden zur Abklärung der Frage, welches aufgrund der heuti- gen Sachlage unter Wertung der bisherigen Informationen und der neu dargelegten Perspektiven des Delegierten die Meinung in unserer Bevölkerung über diese Vorgänge ist. Wahrscheinlich würde auch dies zur Erkenntnis führen, dass ernsthaft Mittel und Wege gesucht werden sollten, wonach Bundesrat und Parlament eine Lösung ins Auge fassen, nach der dieses «Geschäft» vorzeitig abgebrochen werden könnte. Wäre der Sache insgesamt und unserem Staat sodann nicht besser gedient, wenn die bundesseitig zu erwartenden Auf- wendungen im Kostenbetrag von über 50 Millionen Franken gewissermassen als «Bussgeld» einem sinnvollen Zweck zu- geführt würden, z. B. dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zur Finanzierung seiner derzeitig massiven Sonderauf- wendungen für viele Hilfsaktionen in der ganzen Welt?

Es ist anzunehmen, dass sich letztlich auch betroffene Bürger mit einer solchen Regelung abfinden könnten bei gleichzeiti- ger Bestätigung durch den Bundesrat, dass die alten und zum grossen Teil längst überholten und wertlosen Fichen vernich- tet würden (die sogenannte «historische» Bedeutung der Fi- chen ist hintanzusetzen) und sich die für unser Staatswesen erforderlichen Unterlagen über Personen im In- und Ausland künftig strikte nach den neuen Grundsätzen des Staatsschutz- rechtes zu richten haben.

Texte du postulat du 6 décembre 1990

Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport relatif aux dangers existentiels d'origine autre que politico-militaire, men- tionnés dans le rapport 90 sur la politique de sécurité de la Suisse.

Sprecher - Porte-parole: Keller

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Bericht des Bundesrates zur Sicherheitspolitik beschränkt sich ausdrücklich auf die zurzeit bestehenden machtpolitisch bedingten Gefahren, denen mit den Mitteln der Gesamtvertei- digung zu begegnen ist (Bericht Seite 6f.). Das breite Spek- trum der übrigen existentiellen Bedrohungen behandelt der Bericht lediglich unter dem sicherheitspolitischen Aspekt. Es bedarf deshalb zusätzlich einer gesamtheitlichen und überde- partementalen Beurteilung dieser Gefahren aus anderen Poli- tikbereichen. Erst eine solche vertiefte Gesamtbeurteilung er- möglicht eine ganzheitliche Politik der Existenzsicherung und den gezielten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990

Der Bundesrat geht mit der Zielsetzung des Postulates, einer raschen und rechtsstaatlich korrekten Beendigung der Fi- chenaffäre, einig. Ein rechtsstaatlich vertretbares Vorgehen bedeutet jedoch, dass das laufende Ficheneinsichtsverfahren zu Ende geführt werden muss, wenn nicht das Gleichbehand- lungsgebot verletzt werden soll. Bis Ende November wurden über 9000 Fichenkopien und 80 000 Meldungen an nicht ver- zeichnete Personen verschickt, und für die Erledigung der restlichen Gesuche sind die Vorarbeiten weit fortgeschritten. Vorbehalten bleibt die ausstehende Entscheidung des Bun- desgerichts.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Präsident: Das Postulat wird von Herrn Leuenberger-Solo- thurn bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

90.918

Postulat der christlichdemokratischen Fraktion Gesamtbeurteilung existentieller Gefahren

Postulat du groupe démocrate-chrétien Dangers existentiels. Appréciation d'ensemble

Wortlaut des Postulates vom 6. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die im Bericht 90 zur Sicherheitspolitik der Schweiz aufgeführten nicht machtpolitisch bedingten existentiellen Gefahren.

90.946

Postulat Brügger Für die Einführung der Simulationstechnik in der militärischen Ausbildung Formation de la troupe. Techniques de simulation

Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1990 Der Bundesrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Simu- lationstechnik in der Ausbildung der Truppe generell einge- führt wird.

Texte du postulat du 12 décembre 1990 Le Conseil fédéral est prié de généraliser le recours aux techni- ques de simulation pour l'instruction de la troupe.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Carobbio, Danuser, Eggenber- ger Georges, Fankhauser, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Matthey, Meizoz, Neu- komm, Pitteloud, Ruffy, Stappung, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (24)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Wie aus der Beantwortung des Bundesrates auf meine Inter- pellation vom 21. Juni 1989 hervorgeht, wird die Simulations- technik heute schon in den verschiedenen Truppengattungen der Armee eingesetzt. Die Einführung der Simulationstechnik erreicht in den verschiedenen Truppengattungen allerdings einen recht unterschiedlichen Grad.

Gerade bei der Infanterie steckt die Simulationstechnik noch in den Kinderschuhen. Generell wird für Schiessübungen in dieser Waffengattung nach wie vor die Simulation nur ganz selten angewendet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Eisenring Bereinigung der Fichenaffäre Postulat Eisenring Règlement définitif de l'affaire dite des fiches

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1991

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.742

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

22.03.1991 - 08:00

Date

Data

Seite

767-768

Page

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Ref. No

20 019 771

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