Approval of customs tariff measures and two EG agreements

20017950Giurisprudenza amministrativa delle autorità federali (VPB)20 set 1989Granted

Sintesi

The Council of States considered the Federal Council's 1989 package on customs tariff measures and two customs agreements with the European Communities. After committee recommendation and entry into consideration without opposition, the chamber approved both decrees in the final vote unanimously. The document also contains a separate interpellation on economic measures in favor of Eastern European states, but no disposition is recorded for it in this excerpt.

Regest

Approval of customs tariff measures and related customs agreements; parliamentary consent was granted where the committee supported the bills and no opposition was raised in consideration, leading to unanimous adoption in the final vote. The excerpt further shows that, in the legislative process, the chamber may conclude deliberations on the basis of unanimous committee support and adopt the draft without substantive amendment when no contrary motion is made.

Testo completo

Tarif des douanes. Mesures 1989/1

444

E

20 septembre 1989

Schiffe - insbesondere gegenüber getauchten U-Booten - als neutrale Handelsschiffe wurde ein eigenes identifikationssy- stem entwickelt, das jedem Schiff abgegeben wird.

Seit der vollständigen Uebernahme der Hochseeschiffahrt durch private Reedereien nach Ende des Zweiten Weltkrieges hat der Bund in mehreren Aktionen, anfänglich durch Zurver- fügungstellung eigener Darlehen und später durch Verbür- gung von Bankdarlehen, den Ausbau des Schiffsbestandes stets gefördert. Bis anhin wurden diese Hilfen an die Reeder als genügend erachtet. Die massive Subventionierung der ei- genen Flotten durch praktisch alle seefahrenden Staaten lässt die durch die gegenwärtig noch laufende Bürgschaftsaktion erzielten Zinsvorteile für die Schweizer Reeder jedoch als nicht mehr attraktiv genug erscheinen.

In der Botschaft ist ausgeführt, dass auch in Krisenzeiten eine funktionsfähige Hochseeflotte zwingend auf einen Mindest- bestand an schweizerischen Seeleuten angewiesen ist. Die- ser lässt sich nur durch die Schaffung akzeptabler Salärbedin- gungen erreichen. Schweizern, die auf einem schweizeri- schen Schiff Dienst leisten, soll die Salärdifferenz zwischen der durchschnittlichen Heuer für Schweizer Seeleute und den im internationalen Vergleich wesentlich tiefer liegenden mariti- men Konkurrenzlöhnen bezahlt werden. Solche Beiträge wür- den jedoch nur unter der Bedingung ausbezahlt, dass der Bei- tragsempfänger sich gegenüber dem Bund schriftlich ver- pflichtet, während mindestens eines halben Jahres auf einem Schweizer Schiff zu arbeiten und sich danach während fünf Jahren für einen weiteren Einsatz in einem allfälligen Krisen- und Kriegsfall für die wirtschaftliche Landesversorgung zur Verfügung zu halten.

In der Kommission haben wir auch über die sich aus unglei- cher Salarierung einstellenden Probleme diskutiert und dabei erfahren, dass an Bord schweizerischer Hochseeschiffe schon heute unterschiedliche Löhne bezahlt werden. Der Lohn der Schweizer ist 50 bis 80 Prozent höher als der Lohn der Ausländer, was bisher nicht zu Schwierigkeiten geführt ha- ben soll. Neu soll nun der Reeder allen Besatzungsmitgliedern dieselbe Heuer bezahlen, und die Finanzhilfe des Bundes für die Schweizer Seeleute soll auf deren Konten in der Schweiz überwiesen werden.

Es ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass wir uns hier nicht auf einem Alleingang befinden, sondern dass ein- heimische Seeleute auch in anderen Ländern auf diese Weise bevorzugt werden. Es wurden uns als Beispiele die Bundes- republik Deutschland und Frankreich genannt.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 5 zu 0 Stimmen bei fünf Enthaltungen Eintreten und Zustim- mung zur Vorlage. Die Enthaltungen - dazu vielleicht noch ein Wort - gehen wohl hauptsächlich auf die entsprechend redu- zierte Bedeutung des noch vorhandenen Rumpfbestandes an Mannschaften und auf Ausweichmöglichkeiten mit Land- und Lufttransporten zurück, und sie sind auch aus dem Umstand zu deuten, dass natürlich nicht verbindlich gesagt werden kann, ob das anvisierte Ziel mit den geplanten Massnahmen auch wirklich erreicht werden kann.

Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss mit 105 zu 4 Stim- men zugestimmt.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 23 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

89.052

Zolltarifarische Massnahmen 1989/1 Tarif des douanes. Mesures 1989/1

Bericht und Beschlussentwürfe vom 16. August 1989 (BBI III, 101) Rapport et projets d'arrêté du 16 août 1989 (FF III, 102) Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1989 Décision du Conseil national du 18 septembre 1989

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Gadient, Berichterstatter: Die Aussenwirtschaftskommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 29. August 1989 in Chur auch mit den zolltarifarischen Massnahmen, welche der Bun- desrat - unter Vorbehalt der Zustimmung durch die eidgenös sischen Räte - im ersten Halbjahr 1989 getroffen hat.

Diese Massnahmen stützten sich auf das Zolltarifgesetz und auf den Zollpräferenzbeschluss.

Bei den Massnahmen gestützt auf das Zolltarifgesetz sind sol- che im Zusammenhang mit der Uruguay-Runde und solche im Zusammenhang mit der Freihandelsverordnung zu unter- scheiden.

Im letzten Dezember wurde an der Gatt-Ministerkonferenz - und damit sind wir bei der Uruguay-Runde - in Montreal im Be- reich der tropischen Erzeugnisse ein vorläufiges Paket von Zollsenkungen geschnürt, von welchem hauptsächlich die Entwicklungsländer profitieren werden. An dieser Aktion betei- ligen sich aber erstmals nicht nur Industriestaaten, sondern auch einige leistungsfähige Entwicklungsländer. Diese Zoll- senkungen hat der Bundesrat am 1. Juli 1989 vorläufig in Kraft gesetzt. Sie werden am Ende der Uruguay-Runde überprüft und im Verhältnis zum Beitrag der Entwicklungsländer in allen Verhandlungsbereichen angepasst werden.

Bei den Massnahmen im Zusammenhang mit der Freihan- delsverordnung handelt es sich um das dritte Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie um das zweite Zusatzab- kommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Ge- meinschaft für Kohle und Stahl im Anschluss an den Beitritt Spaniens und Portugals zu den Europäischen Gemeinschaf- ten. Die beiden Protokolle regeln die schrittweise Beseitigung der Zölle in der Uebergangsphase, und zwar im Gleichschritt mit dem Zeitplan, der zwischen der Zehnergemeinschaft und ihren beiden neuen Mitgliedern vereinbart wurde. Praktisch geht es hier nur um Massnahmen zugunsten Spaniens, weil Portugal als ehemaliges EFTA-Mitglied bereits im Genuss der Zollfreiheit für Industriegüter ist. Dieser Umstand hat die EG- Kommission im November 1988 bewogen, im Bericht betref- fend die Vertiefung der EG-EFTA-Zusammenarbeit den EFTA- Staaten zu beantragen, die Restzölle auf allen Einfuhren von Industrieerzeugnissen spanischen Ursprungs, die vom Frei- handelsabkommen erfasst sind, aufzuheben und dadurch die Uebergangsfrist um dreieinhalb Jahre zu kürzen. Diese Mass- nahmen werden eine Verminderung der schweizerischen Zoll- einnahmen um ungefähr 2 bis 2,5 Millionen Franken für den Zeitraum von 1989 bis 1992 zur Folge haben. Im Gegenzug hat die Schweiz von den spanischen Behörden die Einstellung der diskriminierenden Anwendung nationaler Vorschriften bei der Einfuhr von Schweizer Produkten im Vergleich zu EG-

  1. September 1989 S

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Interpellation Jaggi. Aussenwirtschaftliche Massnahmen

Produkten sowie die positive Aufnahme des Antrags der EG- 'Kommission an den EG-Rat auf Aufnahme von Verhandlun- gen mit der Schweiz über den passiven Textilveredelungsver- kehr verlangt.

Im Bereich der auf den Zollpräferenzbeschluss gestützten Massnahmen wurde der Anhang I der Verordnung über die Präferenzzollansätze zugunsten der Entwicklungsländer der geänderten Tarifstruktur angepasst. Zudem wurden die als vorläufiges Ergebnis der Gatt-Ministerkonferenz von Montreal gewährten Zollpräferenzen berücksichtigt. In Erfüllung ver- schiedener parlamentarischer Begehren wurde ebenfalls der Einfuhrzoll für Roh- und Kristallzucker aus Entwicklungslän- dern aufgehoben, was beim heutigen Anteil der Entwicklungs- länder am Gesamtimport von Zucker jährliche Mindereinnah- men von 660 000 Franken bewirken wird. Schliesslich wurden Vanuatu und Moçambique in die Liste der am wenigsten fort- geschrittenen Länder aufgenommen. Diese Länder geniessen bekanntlich auf 92 Landwirtschaftsprodukten und auf allen In- dustriegütern Zollfreiheit, im Gegensatz zu den übrigen Ent- wicklungsländern, die hier nur eine Zollreduktion erhalten.

Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Genehmi- gung von zolltarifarischen Massnahmen sowie dem Bundes- beschluss über die Genehmigung von zwei Zollabkommen mit den EG im Anschluss an den Beitritt Spaniens und Portu- gals zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifari- schen Massnahmen

Arrêté fédéral portant approbation de mesures touchant le tarif des douances

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Zollab- kommen mit den EG im Anschluss an den Beitritt Spaniens und Portugals

Arrêté fédéral portant approbation de deux accords sur des droits de douane avec les CE consécutifs à l'adhésion de l'Espagne et du Portugal

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

34 Stimmen (Einstimmigkeit)

89.419 Interpellation Jaggi Aussenwirtschaftliche Massnahmen zugunsten der Oststaaten Mesures économiques extérieures en faveur des pays de l'Est

Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1989

Die Oststaaten haben zunehmend mit grossen wirtschaftli- chen Schwierigkeiten zu kämpfen, welche die Demokratisie- rungsbestrebungen, die in manchen dieser Staaten in Gang gekommen sind, in Frage stellen können. Die westeuropäi- schen Staaten dürfen dieser Entwicklung nicht tatenlos zuse- hen. Sie sind vielmehr aufgerufen, wirtschaftliche Hilfsmass- nahmen, wenn möglich auf multilateraler Ebene, zu ergreifen. Am besten wäre es, eine Art Neuauflage des «Marshall-Pla- nes» («Mikhaïl-Plan») ins Auge zu fassen, und zwar im Sinne einer neuen Solidaritätsbewegung von Westen nach Osten, diesmal allerdings nicht mehr über den Atlantik hinweg, son- dern den Graben überwindend, der unseren europäischen Kontinent in zwei Teile trennt. Ein solcher Plan könnte eine Reihe von Handels- und Finanzmassnahmen umfassen, die im Einvernehmen mit den Empfängern der Hilfe zu treffen wä- ren. Die Massnahmen könnten mit gewissen Auflagen in be- zug auf die Verwendung der gewährten Vergünstigungen ver- bunden werden.

Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist er ebenfalls der Ansicht, die innenpolitischen Anstren- gungen einiger osteuropäischer Staaten sollten im Rahmen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen unterstützt wer- den?

  1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die bilatera- len Beziehungen durch multilaterale Solidaritätsmassnahmen in Form einer Art «Marshall-Plan für Osteuropa» ergänzt wer- den sollten?

  2. Wenn ja, wäre der Bundesrat bereit, in diesem Sinne die In- itiative zu ergreifen und zum Beispiel bei den Organisationen, denen unser Land angehört (wie der Europäischen Wirt- schaftskommission der Uno), einen entsprechenden Vorstoss zu unternehmen?

Texte de l'interpellation du 16 mars 1989

Les pays de l'Est se trouvent dans une situation économique dont la gravité croissante est susceptible de remettre en cause les efforts de démocratisation tentés par plusieurs d'entre eux. L'Europe occidentale ne peut contempler cette évolution dra- matique sans réagir, par des mesures d'aide économique, si possible multilatérales.

Au mieux, on pourrait envisager une sorte de réédition du «Plan Marshall» («Plan Mikhaïl»), nouveau mouvement de soli- darité de l'Ouest vers l'Est, non plus par-dessus l'Atlantique cette fois, mais en surmontant la division qui partage notre continent européen. Un tel plan comprendrait un ensemble de mesures commerciales et financières, à prendre d'entente avec leurs bénéficiaires potentiels, et à certaines conditions quant à l'utilisation des facilités accordées.

A ce propos, le Conseil fédéral est prié de répondre aux ques- tions suivantes:

  • Estime-t-il aussi que les efforts de politique intérieure tentés par certains pays de l'Est méritent d'être soutenus sur le plan des relations économiques internationales?

  • Le Conseil fédéral pense-t-il que les relations bilatérales de- vraient être complétées par des mesures de solidarité multila- térales, lesquelles pourraient prendre la forme d'une réédition d'un plan «à la Marshall», pour l'Europe de l'Est cette fois?

  • Dans l'affirmative, le Conseil fédéral pourrait-il envisager de prendre l'initiative dans ce sens, par exemple en agissant au sein des organisations dont notre pays est membre, telle la Commission économique pour l'Europe de l'ONU?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Zolltarifarische Massnahmen 1989/I Tarif des douanes. Mesures 1989/I

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

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1989

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Anno

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IV

Volume

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Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.052

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

20.09.1989 - 08:00

Date

Data

Seite

444-445

Page

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Ref. No

20 017 950

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