Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats)
1838
N
18 décembre 1987
nel migliore dei casi si supera di gran lunga questo periodo di due anni.
Mi sia inoltre consentito di far presente gli effetti generali sull'economia.
Nel cantone Ticino abbiamo attualmente aperti otto cantieri, ai quali se ne aggiungerebbero quattordici in un breve tempo.
Questo creerebbe delle enormi difficoltà di reperimento della manodopera da parte delle imprese edilizie, una lievita- zione dei costi di costruzione che porterebbe inevitabil- mente all'inflazione, delle difficoltà di finanziamento di oltre 300 mio di franchi attraverso i normali canali. Il cantone verrebbe chiamato a sopportare, in un breve lasso di tempo, una spesa che supera le sue possibilità, anche se, ultima- mente, è giunto il beneficio di un importo considerevole. Inoltre, la contemporanea entrata in funzione di un numero elevato di strutture, come l'ha fatto rilevare il collega Fischer, esige la presenza di personale qualificato che non è possibile formare in un tempo così breve.
In conclusione, l'estensione richiesta del termine per l'inizio dei lavori permetterebbe di diluire nel tempo l'esecuzione delle opere, di fare le cose per bene e non affrettate, di approntare delle strutture secondo le necessità della popo- lazione anziana.
Non chiediamo soldi, chiediamo un piccolo sforzo da parte della Confederazione. Credo che le misure in favore degli anziani meritino considerazioni più umane e meno burocra- tiche o giuridiche.
Mehr Herz und weniger Bürokratie wären hier sicher am Platz.
Ich bitte Sie, der Motion von Herrn Fischer zuzustimmen.
Wanner: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, dieser Motion zuzustimmen. Ich komme aus einem Kanton, der sich in diesem Bereich ausserordentlich schwertut. Wir haben ver- schiedene Projekte, die nicht mehr mit Beiträgen des Bun- des verwirklicht werden könnten, falls diese Uebergangsfrist nicht erstreckt wird. Selbstverständlich kann man sich hier die Frage der Konsequenz der Aufgabenteilung stellen. Aber immerhin: In diesem Bereich, oder wenn es von der Sache her gerechtfertigt ist, lässt sich durchaus eine Ausnahme vornehmen, ohne dass man die entsprechenden Prinzipien verlässt.
Herr Fischer hat noch etwas erwähnt, was mir wichtig scheint; es betrifft die Frage der Baukonjunktur. Es ist wirklich nicht am Platze, wenn man jetzt, da die Bauwirt- schaft ausserordentlich gut ausgelastet - wenn nicht gar überlastet - ist, von seiten der öffentlichen Hand zusätzlich Projekte forciert, die gut und gerne noch eine Weile zuwar- ten könnten. In diesem Sinne bitte ich Sie, wie meine Vor- redner, diese Motion zu überweisen. Ich tue es nicht nur in meinem Namen, sondern wohl auch im Sinne der ganzen Solothurner Deputation in diesem Rat.
Blatter: Ich beantrage Ihnen, der Fristverlängerung zuzu- stimmen, und zwar aus folgendem Grund: Die Frist vom 1. Januar 1986 bis zum 30. Juni 1988, also eine Frist von nur 18 Monaten, war von Anfang an zu kurz bemessen. Warum? Die Eingaben an das Bundesamt konnten vorsorglich und ohne Präjudiz, aufgrund von Kostenschätzungen, einge- reicht werden. Es lagen somit vielfach noch keine detaillier- ten Kostenvoranschläge vor, und die Kredite waren von den zuständigen Organen noch nicht bewilligt. Man stelle sich vor, dass eine Gemeinde, die korrekt vorgehen will, zuerst einen Projektkredit einholen oder einen Projektwettbewerb durchführen muss. Anschliessend wird das Projekt ausgear- beitet und ein detaillierter Kostenvoranschlag berechnet, der dann vom Volk genehmigt werden muss. Noch sind wir nicht beim Spatenstich. Man muss die Baumeisterarbeiten ausschreiben und anschliessend den Auftrag für den Aus- hub erteilen, damit dieser noch vor dem 1. Juli 1988 begon- nen werden kann. Ein solcher Ablauf - sorgfältig geplant und ohne eine Panne durchgeführt - ist in der Praxis in 18 Monaten schlicht und einfach nicht möglich. Die Gemeinden werden mit dieser kurzen Frist ausserordentlich
unter Druck gesetzt, die Gemeindebehörden sind überfor- dert, und ich bitte Sie daher dringend, der Fristverlängerung zuzustimmen und die Motion Fischer erheblich zu erklären.
Bundesrat Cotti: Wie Herr Fischer-Sursee gesagt hat, sind die 91 namhaften Unterschriften, die diese Motion unterstüt- zen, Zeichen genug, in welche Richtung der parlamentari- sche Wind weht. Immerhin wird es mir gestattet sein, kurz zu erläutern, weshalb der Bundesrat - folgerichtig - an seiner Haltung festhält, folgerichtig nicht nur in bezug auf das, was er vor wenigen Monaten vor dem Ständerat ausgesagt hat, sondern, Herr Fischer, folgerichtig ganz besonders in bezug auf eine ganze Vorentwicklung, die dieses Geschäft wesent- lich beeinflusst hat.
Herr Blatter, die Kantone wussten seit 1980 von der geplan- ten Aufgabenteilung, und seit jenem Jahr war damit zu rechnen, dass die Beiträge für die Altersheime den Kanto- nen aufgebürdet würden. Es ist also nicht eine Frage von einigen Monaten oder von ein paar Jahren, sondern geht sehr weit zurück. Ich füge noch folgendes hinzu - und das scheint mir absolut bedeutend -: Aufgabenteilung heisst überhaupt nicht Aufgabe eines bedeutenden Bedürfnisses. Es bedeutet lediglich, dass gewisse Kosten und natürlich Kompetenzen den Kantonen übertragen werden. Ich möchte also klar betonen: Es geht hier nicht darum, die Beiträge an die Altersheime abzuschaffen, sondern darum, diese Auf- gabe im Rahmen des ganzen Pakets der von Ihnen beschlossenen Aufgabenteilung nun folgerichtig den Kanto- nen zu überlassen. Man hat den Kantonen noch eine letzte Frist gewährt. Was möchte man mehr? Es ist Aufgabe der Kantone, nun diesem Bedürfnis zu entsprechen. Wenn die- ses folgerichtige Denken von Ihnen nicht geteilt werden könnte, wenn Sie auf Kosten der Bundesrechnung ange- sichts der Nähe von Weihnachten gleichsam ein Weih- nachtsgeschenk - neue «Weihnachtskinder» - an die Kan- tone machen wollen, wird es sicher nicht der ehemalige Regierungsrat, der zu Ihnen spricht, sein, der sich die Klei- der zerreisst. Ein Minimum an Folgerichtigkeit wäre aber auch in bezug auf die Bundesfinanzen notwendig.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
127 Stimmen 7 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.226
Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates) Geschäftsverkehrsgesetz. Revision
Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats) Loi sur les rapports entre les conseils. Révision
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1603 hiervor - Voir page 1603 ci-devant
Art. 22sexies Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit (Grendelmeier) Abs. 1
Die Fraktionen können Erklärungen zu wichtigen Ereignis- sen der Aussen- oder Innenpolitik abgeben.
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1839
EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht
Abs. 2
Der Bundesrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Abs. 3 Die Erklärung ist beschlossen, wenn ihr ein Rat zustimmt.
Art. 22sexies Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité (Grendelmeier) Al. 1
Les groupes peuvent faire des déclarations sur d'importants événements ou problèmes concernant la politique exté- rieure ou intérieure.
Al. 2
Le Conseil fédéral a la possibilité de donner son avis. Al. 3
La déclaration est adoptée lorsqu'un conseil l'approuve.
Präsident: Wir haben am 3. Dezember die Beratungen bis zum Artikel 22quinquies abgeschlossen. Zu Artikel 22sexies liegt ein Minderheitsantrag Grendelmeier vor.
M. Borel, rapporteur: Mme Grendelmeier a défendu sa pro- position en arguant, pour l'essentiel, qu'une telle possibilité existait au Grand Conseil zurichois. Par conséquent, elle estime opportun d'accorder également cette possibilité au Conseil national.
La commission est d'avis que les moyens d'intervention utilisés par les groupes pour faire connaître leur opinion existent déjà sous de nombreuses formes et qu'une résolu- tion de groupe peut tout aussi bien s'exprimer sous la forme d'une interpellation urgente. Il n'est donc pas nécessaire d'augmenter démesurément tous les moyens d'intervention des parlementaires et des groupes. Nous disposons de suffisamment d'instruments pour ce faire.
Frau Grendelmeier, Sprecherin der Minderheit: Ich habe diesen Minderheitsantrag bereits bei der letzten Beratung zurückgezogen; das ist offenbar untergegangen. Ich wollte ursprünglich das in dem Sinne verstanden wissen, dass die Fraktionen Erklärungen abgeben können und nicht warten müssen, bis ein ganzer Rat dazu Stellung nimmt, und zwar analog zum Instrument, das wir beispielsweise im Kantons- rat in Zürich kennen. Man hat mich dann davon unterrichtet, dass dieses Instrument im Prinzip bereits vorhanden sei, dass es aber selten benutzt werde. Somit konnte ich meinen Antrag zurückziehen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 43 Abs. 2bis (neu) Antrag der Kommission
In einem besonderen Abschnitt gibt der Bundesrat in der Regel den wesentlichen Inhalt von allfälligen Ausführungs- und Vollziehungsverordnungen bekannt.
Art. 43 al. 2bis (nouveau)
Proposition de la commission Dans un chapitre spécial, le Conseil fédéral renseigne en règle générale sur les principaux éléments d'éventuelles ordonnances d'exécution et d'application.
Angenommen - Adopté
Kapitel VII, Abschnitt 3 (Art. 51 bis 53), Ziff. II (Art. 20) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ammann Rückweisung an die Kommission zur nochmaligen Ueberprüfung der vorgeschlagenen Neuordnung der Oberaufsicht über die Alkoholverwaltung.
Chapitre VII, section 3 (art. 51 à 53), ch. Il (art. 20) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Ammann Renvoi à la commission en l'invitant à réexaminer le nouveau régime proposé pour la haute surveillance de la Régie des alcools.
M. Borel, rapporteur: Cette question a été réglée sans dis- cussion au sein de la commission et n'a donc pas été étudiée à fond. Nous avons de toute façon prévu une séance de commission dans le courant du mois de janvier.
Ensuite de cette décision, un grand nombre de membres de la Commission de la santé publique et de l'environnement ont réagi. Si nous refusons maintenant le renvoi en commis- sion, nous risquons de provoquer un débat de commission en plénum.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à accepter la proposition de renvoi en commission.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Die Kommission hat in die- sem Punkte ohne Diskussion der Lösung des Ständerates zugestimmt. Anschliessend haben sehr viele Mitglieder der Kommission für Gesundheit und Umwelt reagiert. Unsere Kommission Geschäftsverkehrsgesetz hat bereits eine Sit- zung im Januar traktandiert, weil wir noch andere Penden- zen zu besprechen haben. Der Präsident schlägt Ihnen vor, dass wir den Vorstoss Ammann in der Kommission beraten. Wenn wir über diesen Vorschlag nämlich jetzt die Diskus- sion aufnehmen, würde im Plenum eine Diskussion unter Kommissionsmitgliedern stattfinden.
Präsident: Die Kommissionssprecher beantragen Ihnen, dem Rückweisungsantrag Ammann zuzustimmen. Wird aus dem Rat Opposition gemacht? - Das ist nicht der Fall.
Angenommen gemäss Antrag Ammann Adopté selon la proposition Ammann
Ziff. III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An die Kommission - A la commission
87.065
EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht AELE. Comité parlementaire. Rapport
Herr Auer unterbreitet im Namen des EFTA-Parlamentarier- komitees den folgenden schriftlichen Bericht (texte français voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, session d'hiver 1987):
Bericht der Schweizer Delegation über die 12. ordentliche Sitzung vom 22. bis zum 24. Juni 1987 in Hamar (Norwegen)
Einleitung
Vom 22. bis zum 24. Juni 1987 fand im norwegischen Hamar die 12. ordentliche Sitzung des EFTA-Parlamentarierkomi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates) Geschäftsverkehrsgesetz. Revision Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats) Loi sur les rapports entre les conseils. Révision
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1987
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Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.226
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1838-1839
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Pagina
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20 015 987
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