Motion partly accepted, partly transformed into postulate

20011192Giurisprudenza amministrativa delle autorità federali (VPB)16 dic 1982Partially Granted

Sintesi

Ständerat Piller proposed stronger federal support for economically threatened regions. The Federal Council agreed to treat the first part of the motion as a motion, aiming to improve and expand regional financing aid without significantly increasing the financial framework. It considered the second part, concerning direct aid and low-interest loans for municipalities, to fall primarily within cantonal financial equalization; after Piller agreed, that part was converted into a postulate. The Council therefore transmitted point 1 as a motion and point 2 as a postulate.

Regest

Regional aid for economically threatened areas; distinction between motion and postulate in parliamentary handling. Where the Federal Council accepts the substantive objective of a proposal but considers the requested extension to exceed the appropriate federal commitment, it may agree to transmit one part as a motion and request conversion of the remaining part into a postulate. Municipal financial equalization remains in principle a cantonal matter, even though federal instruments may indirectly support municipal restructuring through existing aid schemes.

Testo completo

  1. Dezember 1982 S

725

Motion Piller

82.571 Motion Piller Massnahmen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen Mesures d'aide aux régions menacées économiquement

Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1982

Der Bundesrat wird gebeten, den regionalen Wirtschaftsein- brüchen mit verstärkten Massnahmen entgegenzuwirken:

  1. Durch eine flexiblere Handhabung des Bundesbeschlus- ses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Dieser ist durch zusätzliche Instru- mente wirksamer zu gestalten. Die administrativen Um- triebe sollen auf ein striktes Minimum reduziert werden.

  2. Den wirtschaftlich bedrohten Gemeinden durch Finanzhil- fen die wirtschaftliche Neustrukturierung möglichst kurzfri- stig zu ermöglichen und ihnen durch zinsgünstige Darlehen die Übergangsschwierigkeiten zu erleichtern.

Texte de la motion du 6 octobre 1982

Le Conseil fédéral est chargé de renforcer les mesures per- mettant d'aider efficacement les régions dont l'économie menace de s'effondrer; pour ce faire il peut envisager

  1. D'appliquer de façon plus souple l'arrêté fédéral insti- tuant une aide financière en faveur des régions dont l'éco- nomie est menacée. Cet arrêté doit être complété par des mesures propres à en faire un instrument plus efficace. Les démarches administratives doivent être limitées à un strict minimum.

  2. D'accorder une aide financière aux communes économi- quement menacées afin de leur permettre de modifier le plus rapidement possible leurs structures économiques ainsi que de leur offrir des prêts avantageux pour qu'elles puissent surmonter les difficultés qu'elles rencontrent.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Donzé, Lieberherr, Meylan, Miville, Weber (7)

Piller: In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich darauf, meine ganze Begründung hier vorzulesen. Es geht bei dieser Motion um folgendes:

Erstens möchte ich mit dieser Motion, dass das Finanzie- rungshilfegesetz zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio- nen überdacht wird.

Zweitens möchte ich, dass der Bund künftig an wirtschaft- lich bedrohte Gemeinden auch Finanzhilfen gibt.

Warum? Das heutige Gesetz basiert zu stark auf der tradi- tionellen Vorstellung, dass die Industrie vorwiegend Investi- tionen im Bereich der Immobilien und Maschinen zu tätigen habe. Mehrere wirtschaftlich bedrohte Regionen, die heute grosse Schwierigkeiten haben, müssen aber Restrukturie- rungsmassnahmen ergreifen, die mit diesen traditionellen Investitionen nichts zu tun haben. Es geht darum, im Bereich von Forschung und Entwicklung zu investieren, Patentankäufe zu tätigen, Know-how anzukaufen, das Mar- keting auszubauen usw. Dabei besteht vielfach die Möglich- keit, auf bescheidene Eigenmittel zu greifen. Die Bundes- hilfe sollte auch hier wirkungsvoll stützen können, ohne dass eine Bank beteiligt werden muss. Banken sind in der Kreditgewährung in diesen Bereichen aus verständlichen Gründen nicht immer grosszügig. Hier sollte die öffentliche Hand zusätzlich zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stel- len.

In diesem Sinne habe ich den ersten Punkt dieser Motion eingereicht, damit dieses Finanzierungshilfegesetz erwei- tert wird.

Als weitere Möglichkeit wirkungsvoller Hilfe müsste auch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen an Gemeinden

ins Auge gefasst werden, die sich aktiv an wirtschaftlichen Neustrukturierungen beteiligen. Ich denke dabei an Infra- strukturarbeiten, Bereitstellung von Industrie- und Gewer- bezonen, aber auch an die Übernahme der Sanierung von stillgelegten Fabrikkomplexen, die neuen Aktivitäten zuge- führt werden sollten. Das könnte auf ansiedlungswillige Unternehmen attraktiv wirken. Diese beiden Punkte habe ich mit meiner Motion anregen wollen.

Ich möchte den Bundesrat bitten, die Motion entgegenzu- nehmen.

Bundespräsident Honegger: Zum ersten Punkt der Motion von Herrn Ständerat Piller: Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts der seit längerem erkennbaren Ent- wicklung ist der Bundesrat bereit, diese Massnahme auszu- bauen und wirksamer zu gestalten, ohne dass der finan- zielle Rahmen des Bundesbeschlusses wesentlich ausge- dehnt werden muss. Der Bundesrat stützt sich dabei auf eine bei den betroffenen Kantonen durchgeführte Umfrage, dann aber auch auf die Ergebnisse der Überprüfung der Regionalpolitik des Bundes, auf die vom BIGA durchgeführ ten Untersuchungen und schlussendlich auch auf die Anträge des sogenannten Koordinationskomitees BIGA- Uhrenkantone-Uhrenstädte. Der Bundesrat ist bereit, den ersten Teil der Motion als Motion entgegenzunehmen.

Zum zweiten Teil der Motion: Der innerkantonale Finanzaus- gleich ist grundsätzlich Sache der einzelnen Kantone. Das gesamtwirtschaftliche Entwicklungskonzept für das Berg- gebiet erlaubt allerdings schon seit Mitte der siebziger Jahre zahlreiche Unterstützungsmassnahmen, von denen die Gemeinden direkt und indirekt profitieren können. Zu erwähnen sind im Bereich der Infrastruktur das Investitions- hilfegesetz, dann für die Klein- und Mittelbetriebe das Bürg- schaftsförderungsgesetz und für den touristischen Bereich das Hotelkreditgesetz. Auch in diesen Bereichen werden wir Vorschläge für den Ausbau und eine wirksamere Gestal- tung des Instrumentariums vorlegen.

Der Bundesrat ist also bereit, Punkt 1 als Motion entgegen- zunehmen; er bittet Herrn Ständerat Piller, Punkt 2 seiner Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Präsident: Ist der Motionär bereit, den zweiten Teil seines Vorstosses in ein Postulat umwandeln zu lassen?

Piller: Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten für seine Antwort und bin gerne bereit, den zweiten Punkt meiner Motion im vorgeschlagenen Sinne umwandeln zu lassen.

Präsident: Es liegen keine Wortbegehren vor. Damit haben Sie den Punkt 1 der Motion als Motion überwiesen, den zweiten Teil des Vorstosses als Postulat.

Ziffer 1 - Chiffre 1 Überwiesen - Transmis

Ziffer 2 - Chiffre 2 Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Verabschiedung von Bundespräsident Honegger Adieux à M. Honegger, président de la Confédération

Präsident: Mit diesem Geschäft hat Herr Bundespräsident Honegger als Mitglied der Exekutive sein letztes Geschäft in den Räten vertreten. Die Tatsache, dass dies ausgerech- net im Ständerat - dem er zehn Jahre als hochgeschätztes Mitglied angehört hat - geschehen ist, bietet mir Gelegen- heit, als Ratspräsident und auch im Namen des Ständerates unserem aus Amt und Würden scheidenden Magistraten den wohlverdienten Dank für seinen Einsatz und sein Enga- gement in der Landesregierung abzustatten.

Nachdem Herr Nationalratspräsident Dr. Franz Eng das Wir- ken von Herrn Bundespräsident Honegger am 8. Dezember vor der Vereinigten Bundesversammlung in umfassender

Votations finales

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E 17 décembre 1982

Art gewürdigt hat, kann ich mich heute und hier auf einen allgemein gehaltenen, aber aus voller Überzeugung und mit Nachdruck betonten Dank beschränken. Ich möchte Sie, Herr Bundespräsident Honegger, nicht aus diesem Saal entlassen, ohne Ihnen zu versichern, wie sehr der Ständerat Ihre Anwesenheit und die Art, wie Sie die Vorlagen bei uns vertreten haben, stets hoch schätzte. Wir werden sicher Ihre kompetenten, dem ständerätlichen Stil angepassten, kurzen und prägnanten Voten noch lange vermissen.

Im Namen des Ständerates möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie sich mit der einer grossen Persönlichkeit eigenen Bescheidenheit in den Dienst unseres Staates gestellt haben. Sie haben vor fünf Jahren eine Aufgabe mit einem breit gefächerten Spektrum und von grösster Bedeutung für Land und Volk übernommen, die Ihnen sicher nicht nur Befriedigung gebracht hat, sondern auch persönliche Opfer abverlangte. Wir hoffen aber, dass Ihnen die Zukunft aus- serhalb des Bundeshauses volle Befriedigung bringen werde und wünschen Ihnen und Ihrer Familie dafür alles Gute und ein stetes Wohlergehen. (Starker Beifall)

Bundespräsident Honegger: Ich möchte Ihnen, Herr Stän- deratspräsident, sehr, sehr herzlich danken für die so lie- benswürdigen Worte, die Sie für meine fünfjährige Tätigkeit im Bundesrat gefunden haben. Meine Damen und Herren, ich mache auch kein Geheimnis daraus, dass es mir bei Ihnen immer gefallen hat. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war vorzüglich. Ich habe das immer ausserordentlich geschätzt und möchte Ihnen, meine Damen und Herren, herzlich danken für das Vertrauen, das Sie mir immer wie- der erwiesen haben.

Ich wünsche Ihnen, Herr Präsident, und Ihnen, meine Damen und Herren, recht frohe Festtage und ein glückli- ches und vor allem gesundes neues Jahr. - Ich danke Ihnen. (Beifall)

Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30

Zwölfte Sitzung - Douzième séance

Freitag, 17. Dezember 1982, Vormittag Vendredi 17 décembre 1982, matin 8.00 h

Vorsitz - Présidence: Herr Weber

82.015 Bundesverwaltung. Neugliederung Administration fédérale. Nouvelle organisation

Siehe Seite 715 hiervor - Voir page 715 ci-devant

Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 17 décembre 1982

Bundesbeschluss über die Neugliederung der Bundesverwaltung Arrêté fédéral concernant la réorganisation de l'administration fédérale

Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

25 Stimmen 4 Stimmen

82.037 Schweizerische Volksbibliothek Bibliothèque pour tous

Siehe Seite 429 hiervor - Voir page 429 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 14 décembre 1982

Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

82.018 StGB. Terrorismus Terrorisme. Code pénal

Siehe Seite 679 hiervor - Voir page 679 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 17 décembre 1982

Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Piller Massnahmen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen Motion Piller Mesures d'aide aux régions menacées économiquement

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Dans

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Jahr

1982

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

82.571

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

16.12.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

725-726

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Pagina

Ref. No

20 011 192

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