Interpellation on agricultural income and price compensation

20010602Giurisprudenza amministrativa delle autorità federali (VPB)25 giu 1982Not Examined

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

Oehen filed an interpellation alleging that Swiss agriculture was being deprived of full inflation compensation and that federal pricing policy contradicted the law and the legislator’s intent. The Federal Council replied that the price-covering principle in the Agriculture Act is only a target and is limited by rational management, production adjustment, and consideration for other economic sectors. It further stated that the parity comparison is indexed and central to agricultural income policy, and that environmental and food-quality tasks remain part of agricultural policy, with related extra costs to be borne by the public. The National Council then postponed the discussion.

Massima Omnilex

Art. 29 LwG, Art. 18 LwG; cost-covering agricultural prices and parity income comparison are not absolute entitlements. The statutory price principle is a programmatic target subject to the requirements of rationally run holdings, production adjustment to market possibilities, and consideration of the economy as a whole (consid. 1). The parity comparison is indexed to wage developments in the rest of the economy and serves as the principal benchmark for assessing agricultural incomes and for annual policy measures. Additional production burdens arising from food, animal welfare, water protection, and environmental requirements are not to be imposed on agriculture alone, but are in principle to be borne by the community through prices or other compensation (consid. 2-3).

Testo completo

Interpellation Oehen

1005

  1. Juni 1982 N

82.319 Interpellation Oehen Ausblutung der Landwirtschaft Agriculture exsangue

Wortlaut der Interpellation vom 28. Januar 1982

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der fol- genden Fragen:

  1. Aufgrund welcher Rechtstitel und Überlegungen verwei- gert der Bundesrat der Landwirtschaft andauernd den aus- gewiesenen, vollen Teuerungsausgleich und damit einen gerechten Lohn für die geleistete Arbeit?

  2. Wieso missachtet der Bundesrat in der Anwendung des

  • Artikels 31bis Absatz 3 Buchstabe b der BV,

  • des Landwirtschaftsgesetzes,

  • der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung, insbeson- dere Artikel 49 Absatz 2,

den offensichtlichen Willen des Gesetzgebers?

  1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Landwirt- schaft ihre Hauptaufträge, nämlich
  • Sicherung der Landesversorgung in Notzeiten,

  • Erhaltung und Pflege der Umwelt,

  • Produktion gesunder Nahrungsmittel,

tatsächlich erfüllen kann und sich nicht - unbekümmert um die Nebenwirkungen - nur auf eine möglichst grosse Pro- duktion zur Sicherung des einzelbetrieblichen Überlebens konzentrieren muss?

Texte de l'interpellation du 28 janvier 1982

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:

  1. Sur quelle base légale et sur quelles considérations se fonde-t-il pour refuser en permanence à l'agriculture la compensation intégrale du renchérissement dûment établi, lui déniant ainsi le juste salaire du travail fourni?

  2. Pourquoi ne respecte-t-il pas la volonté manifeste du législateur lorsqu'il applique les normes juridiques sui- vantes:

  • l'article 31bis, 3e alinéa, lettre b, de la constitution fédé- rale;

  • la loi sur l'agriculture;

  • l'ordonnance générale sur l'agriculture, et plus particuliè- rement, le 2e alinéa de l'article 49.

  1. Que compte faire le Conseil fédéral pour éviter que l'agriculture doive axer ses efforts sur la survie de l'exploita- tion en recherchant une production maximale sans se sou- cier des répercussions, au lieu de s'acquitter des tâches primordiales, à savoir:
  • assurer l'approvisionnement du pays en temps de crise,

  • préserver le milieu naturel,

  • produire des aliments sains.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina, Bundi, Geissbühler, Hari, Jung, Kaufmann, Massy, Nef, Nussbaumer, Räz, Risi-Schwyz, Rüttimann, Schnider- Luzern, Thévoz, Tochon (15)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

In den letzten 25 Jahren ist die Zahl der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe um 51 Prozent von rund 148 000 auf 70 000 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Vollbeschäftigten um 67 Prozent von 421 000 auf 138 000. Parallel dazu geht eine unmenschliche Überlastung der in der Landwirtschaft Tätigen und eine andauernd ansteigende Verschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe. Biologisch unerwünschte Monokulturbetriebe,

unwürdige Tierhaltungsformen und Übermechanisierung der Betriebe sind bedenkliche Begleiterscheinungen der skizzierten Situation.

Der seit Jahrzehnten andauernde Preisdruck, resp. die offensichtliche Aushöhlung der Kaufkraft der bäuerlichen Produktenpreise sind die wichtigsten Ursachen der uner- freulichen Entwicklung. Die wenigen nachstehenden Bei- spiele belegen die Aushöhlung des Bauernfrankens:

Zur Bezahlung einer Maurer-Arbeitsstunde benötigte der Landwirt

kg Weizen

kg Rindfleisch kg Milch

Eier

1948

4,1

1,0

6,6

8

1978

14,6

2,8

18,8

35

1981

15,5

3,2

19,6

38

Bei einer unveränderten Fortführung der bisherigen bun- desrätlichen Politik ist kein Ende der skizzierten Entwick- lung abzusehen. Immer grössere Betriebe rutschen in die roten Zahlen. Immer weniger Menschen können in der Landwirtschaft ein Auskommen finden; dies während auch für unser Land die Phase der Überbeschäftigung in eine solche der Massenarbeitslosigkeit überzugehen droht.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Der Interpellant ist offenbar der Meinung, der Bauer habe einen Rechtsanspruch auf den Teuerungsausgleich bzw. auf eine angemessene Entschädigung. Dies macht es not- wendig, einmal mehr darauf hinzuweisen, dass der in Artikel 29 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) verankerte Grund- satz der kostendeckenden Preise keine absolute Geltung besitzt, sondern von Gesetzes wegen bestimmten Ein- schränkungen unterliegt. Einmal gilt er nur für rationell geführte Betriebe. Sodann ist vor allem zu beachten, dass in der Agrarpolitik und insbesondere bei der Preisfestset- zung «auf die anderen Wirtschaftszweige und die ökonomi- sche Lage der übrigen Bevölkerungsschichten Rücksicht zu nehmen» (Art. 29 Abs. 2) und der Forderung der Produk- tionsanpassung an die Absatzmöglichkeiten (Art. 18 LwG) Rechnung zu tragen ist. Der Bundesbeschluss über die Herabsetzung der Bundesleistungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 (SR 611.02) schliesst die volle Erfüllung des Paritätslohnanspruches während der Geltungsdauer der linearen Kürzung zudem soweit aus, als dieser Anspruch nicht auf dem Weg über erhöhte Produktenpreise verwirk- licht werden kann. Der Artikel 29 bildet somit keine Garantie für kostendeckende Preise, er setzt vielmehr, verbunden mit bestimmten Voraussetzungen, ein Ziel.

0

Indexierung via Paritätslohn

Trotz diesen grundsätzlichen Einschränkungen hat sich bei uns bereits in den fünfziger Jahren mit dem sogenannten Paritätsvergleich eine besondere Beurteilungsmethode ent- wickelt, die seither verschiedene Male den veränderten Ver- hältnissen angepasst worden ist. Von Bedeutung ist dabei, dass der als Vergleichsgrösse verwendete Paritätslohn indexiert ist. Er berechnet sich bekanntlich aufgrund der Arbeiterlöhne, folgt somit nicht nur der allgemeinen Teue- rung, sondern der tatsächlichen Lohnentwicklung in der übrigen Wirtschaft. Das bedeutet nichts anderes, als dass von der Arbeiterschaft realisierte Reallohnverbesserungen automatisch in den Paritätslohn einfliessen.

Dieser Vergleichslohn ist im übrigen keineswegs nur eine theoretische Grösse, bildet doch der Paritätsvergleich, d. h. der Vergleich von bäuerlichem Verdienst und Paritätslohn, die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der bäuerli- chen Einkommensverhältnisse sowie für die Beschlüsse, die der Bundesrat Jahr für Jahr aufgrund dieser Lagebeur- teilung zur Verbesserung des bäuerlichen Einkommens fasst. In keinem Land besteht zwischen Paritätsvergleich und Agrar-, insbesondere Preispolitik eine solch enge Ver- bindung wie bei uns.

Bäuerliche Einkommen halten Schritt

Dass sich diese Agrarpolitik auch in den tatsächlichen Ein- kommen niedergeschlagen hat, mögen die folgenden

Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH

1006

N 25 juin 1982

Indexzahlen (1971/1973 = 100) über die Entwicklung der bäuerlichen Arbeitsverdienste in den Buchhaltungstestbe- trieben sowie die Arbeiterstundenverdienste in den letzten zehn Jahren darlegen:

Durchschnitt der Jahre

Arbeitsverdienst pro Tag

Durchschnittlicher Stundenverdienst

Talbetriebe

Bergbetriebe

verunfallter Arbeiter

1971-1973

100

100

100

1974-1976

130

128

133

1977-1979

149

135

144

1980-1981

160

  1. Für 1981 provisorisch

81.548

Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Centrale de Kaiseraugst

Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981

Am 26. Oktober 1981 hat die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG dem Bundesrat bekanntgegeben, dass sie an ihrem Bewil- ligungsgesuch festhält. Zwei Tage später, am 28. Oktober 1981, hat der Bundesrat die Rahmenbewilligung für Kaiser- augst erteilt.

Noch am selben Tag - und immer mehr an den folgenden Tagen - hat die Bevölkerung der Region Basel gegen die- sen Entscheid protestiert. An der Kundgebung vom 31. Oktober haben auf dem Gelände des geplanten Atom- kraftwerkes über 20 000 Menschen in einer scharfen Reso- lution gegen diesen Bundesratsentscheid protestiert.

Im Zusammenhang mit der Erteilung der Rahmenbewilli- gung durch den Bundesrat an die Kernkraftwerk Kaiser- augst AG und der Zustimmung zum Bedarf eines weiteren Atomkraftwerkes in den neunziger Jahren (Bundesratsent- scheid vom 21. September 1981) bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum hält der Bundesrat den Bedarf für ein weiteres Atomkraftwerk für gegeben, obwohl schon jetzt zwei Drittel des produzierten Stroms vom AKW Gösgen exportiert wer- den und obwohl der Strom des AKW Leibstadt den Export zusätzlich drastisch erhöhen wird? Wie kommt der Bundes- rat zu diesem Beschluss, wenn doch die Schweiz seit 1964 (mit Ausnahme 1972) dauernd einen enormen Exportüber- schuss an Strom aufweist?

Warum hat der Bundesrat die Rahmenbewilligung für das AKW Kaiseraugst erteilt, obwohl

  1. Das Bewilligungsverfahren für die Standortbewilligung des AKW Kaiseraugst nie rechtmässig erfolgt ist (keine Publikation im «Bundesblatt», d. h. auch keine Einsprache- möglichkeiten; Gesuch für Standortbewilligung wurde einer anderen Gesellschaft [Motor Columbus] erteilt, als der heu- tigen Bauherrschaft Kernkraftwerk Kaiseraugst AG?)

  2. Die Region Nordwestschweiz sich unmissverständlich in mehreren Volksabstimmungen mit über zwei Dritteln Mehr- heiten (in Basel-Stadt sogar über drei Viertel Mehrheiten) gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst AG ausgesprochen hat?

  3. Die Regierungen und Parlamente beider Basel einstim- mig gegen das AKW Kaiseraugst Stellung bezogen haben?

  4. In einer derart dichtbesiedelten Region wie Basel eine in der Welt einmalige Ballung von geplanten und teilweise schon verwirklichten Atomkraftwerken Tatsache ist?

  5. Eine seriöse Notfallplanung in einem Gebiet mit 500 000 Menschen schlicht ein Ding der Unmöglichkeit darstellt?

  6. Der Bundesrat sich und der Bevölkerung der Region Basel durch diesen Entscheid die Möglichkeit der Einspra- che bei der Planung und Realisierung von Atomkraftwerken jenseits der Landesgrenzen (im französischen und deut- schen Grenzbereich) wegnimmt bzw. erheblich erschwert?

49 Stimmen

46 Stimmen

Präsidentin: Die Diskussion wird verschoben.

Die bäuerlichen Arbeitsverdienste haben, wie daraus her- vorgeht, im grossen und ganzen mit den Arbeiterlöhnen durchaus Schritt gehalten, in den letzten Jahren sind sie sogar stärker als diese gestiegen. Bei den Bergbetrieben, deren Einkommen ohnehin geringer ist als im Talgebiet, musste allerdings bis vor wenigen Jahren ein Nachhinken festgestellt werden; in der jüngsten Vergangenheit ist aber auch hier eine erfreuliche Verbesserung eingetreten.

Abwanderung hat nichts mit Ausblutung zu tun

Dass die bäuerlichen Einkommen ungefähr im Gleichschritt mit der übrigen Wirtschaft verbessert werden konnten, ist nicht zuletzt auf die Anstrengungen zur Rationalisierung der Produktion, mit anderen Worten auf die erzielten Produktivi- tätsfortschritte zurückzuführen. Diese Fortschritte äussern sich u. a. darin, dass eine Arbeitskraft im Vergleich zu frü- her eine grössere Fläche bewirtschaften und mehr Tiere besorgen kann. Das aber hatte angesichts der beschränk- ten Möglichkeiten zur Produktionsausdehnung zur Folge, dass weniger Leute in der Landwirtschaft Beschäftigung und Auskommen fanden und daher in andere Erwerbs- zweige abwanderten. Deshalb von Ausblutung zu sprechen, ist völlig unbegründet. Würde dieser Vorwurf zutreffen und würde überdies, entsprechend der Behauptung des Inter- pellanten, der Landwirtschaft der Teuerungsausgleich andauernd verweigert, dann müsste sich dies in einem all- gemeinen Vertrauensschwund und in einem zunehmenden Desinteresse am bäuerlichen Beruf auswirken. Wir stellen indessen eher das Gegenteil fest. Der Bauernberuf ist gerade in jüngster Zeit aus verschiedenen Gründen für viele attraktiver geworden. Das zeigt sich unter anderem am star- ken Interesse für eine bäuerliche Berufsbildung, aber auch in der grossen Nachfrage nach Pachtland und Landwirt- schaftsbetrieben.

Erhaltung der Lebensqualität - ein Teil der Agrarpolitik

Hauptziel unserer Agrarpolitik wird weiterhin sein, dafür zu sorgen und die Bedingungen zu schaffen, damit die Land- wirtschaft ihre Hauptaufgaben erfüllen kann. Diesem Ziel dient die gesamte Agrargesetzgebung mit einem sehr reichhaltigen Instrumentarium. Es kann hier nicht der Platz sein, darauf im einzelnen einzutreten. Dazu wird der für 1984 in Aussicht gestellte Sechste Landwirtschaftsbericht Gelegenheit bieten.

Der Bundesrat weiss im übrigen um die Bedeutung, die der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt sowie der Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zukommt. Der Landwirtschaft obliegt diesbezüglich eine wichtige Aufgabe und Verantwortung, und deshalb ist diesen Aspekten auch in der Agrarpolitik besonders Rechnung zu tragen; es geschieht dies namentlich über die Lebensmittelgesetzge- bung, durch die Bestimmungen über den Tierschutz und den Gewässerschutz sowie die Vorschriften über die Ver- wendung von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen. Der Bundes- rat ist sich bewusst, dass sich daraus für die landwirtschaft- liche Produktion zusätzliche Einschränkungen und Bela- stungen ergeben können, die sich mindestens zum Teil in erhöhten Produktionskosten niederschlagen. Diese Mehr- kosten sollen nicht der Landwirtschaft aufgebürdet werden, sondern sind grundsätzlich durch erhöhte Produktenpreise oder auf andere Art von der Allgemeinheit zu tragen. Nur so ist es möglich, eine gesunde und leistungsfähige Landwirt- schaft zu erhalten, die auch in der Lage ist, ihre Verantwor- tung für Menschen und Umwelt wahrzunehmen.

Präsidentin: Herr Oehen beantragt Diskussion.

Abstimmung - Vote Für Diskussion Dagegen

,

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Interpellation Oehen Ausblutung der Landwirtschaft Interpellation Oehen Agriculture exsangue

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Jahr

1982

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

82.319

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite

1005-1006

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Pagina

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Parole chiave

agricultural incomeprice compensationparity wageproduction policyenvironmental dutiescost coverage

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether agriculture is entitled to full cost-of-living compensation and fair remuneration

Decisione estratta

The Federal Council stated that the price-covering principle in Art. 29 LwG is not absolute and is subject to statutory limits, including rational operation, regard for other sectors and production adjustment.

Motivazione estratta

It relied on Art. 29 LwG, Art. 18 LwG, and the federal reduction decree for 1981–1983, explaining that full parity wages could not be fully implemented during the period of linear cuts unless achieved through higher product prices.

Questione giuridica chiave

Whether the Federal Council disregarded the legislator’s will in agricultural pricing policy

Decisione estratta

The Federal Council denied that it ignored the legislator’s intent and emphasized the role of the parity comparison and annual income-improvement decisions.

Motivazione estratta

It explained that the parity wage is indexed to workers’ wages and that the parity comparison is the main basis for assessing farm incomes and shaping agricultural policy.

Questione giuridica chiave

What measures should be taken so agriculture can fulfill its main tasks

Decisione estratta

The Federal Council said agricultural policy must continue to create conditions for food supply, environmental protection, and healthy food production through the existing agricultural legislation and related laws.

Motivazione estratta

It stressed that additional costs arising from food, animal welfare, water protection, and auxiliary-substance rules should not be borne by agriculture alone but in principle by the public via higher prices or other means.

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