New facts emerging in evidence proceedings are admissible

RBOG 1998 Nr. 26Altro tribunale29 mag 1998Not Examined

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Sintesi Omnilex

The dispute concerned payment for a repaired device and whether the repair order came from the respondent directly or from A as her alleged representative. The appellant initially pleaded the latter, but at the evidence hearing asserted a direct order by the respondent. The commission held that § 146 aZPO (TG) limits only party submissions and does not bar new facts that emerge during evidence taking. Such facts must be considered and may justify amended pleadings under § 146 Abs. 2 Ziff. 1 aZPO (TG). The court also noted that the evidence order could have been adapted under § 185 ZPO, but the failure to do so was not objectionable.

Massima Omnilex

§ 146 Abs. 1 und 2 aZPO (TG); Novenrecht und eventuale Vorbringen im Beweisverfahren: Die Novenordnung erfasst nur die Parteivorträge bis zum Schluss des letzten Vortrags in der Hauptverhandlung. Tatsachen, die erst im Rahmen der Beweisabnahme durch Zeugenaussagen oder Parteibefragung hervortreten, sind nicht unzulässige Noven; sie sind vom Gericht zu berücksichtigen und können nach § 146 Abs. 2 Ziff. 1 aZPO (TG) eine Anpassung der Vorbringen und Anträge rechtfertigen. Das Gericht ist an einen ursprünglich erlassenen Beweisbeschluss nicht starr gebunden und kann ihn angesichts neuer Erkenntnisse ändern (§ 185 ZPO).

Testo completo

Eventualmaxime und Novenrecht bei neuen Tatsachen, die sich im Beweisverfahren ergeben


§ 146 Abs. 1 aZPO (TG), § 146 Abs. 2 Ziff. 1 aZPO (TG), § 231 aZPO (TG) (§230 aaZPO (TG))


1. Die Berufungsklägerin reparierte bei der Berufungsbeklagten ein Gerät. Letztere verweigerte die Bezahlung der Rechnung. Strittig ist, ob der Auftrag von ihr selbst oder von einem Dritten erteilt wurde. Während die Berufungsklägerin in der Klagebegründung behauptet hatte, sie sei von A, welcher als Stellvertreter der Berufungsbeklagten gehandelt habe, zur Reparatur aufgefordert worden, machte sie anlässlich der Beweisverhandlung geltend, die Berufungsbeklagte habe sie direkt aufgeboten. Nach Auffassung der Berufungsbeklagten hätte die Vorinstanz die im Beweisverfahren vorgetragenen, der ursprünglichen Darstellung der Berufungsklägerin widersprechenden Sachverhaltsschilderungen aufgrund von § 146 Abs. 1 ZPO nicht berücksichtigen dürfen.

2. a) Gemäss § 146 Abs. 1 ZPO sind die Parteien mit allen bis zum Schluss ihres letzten Vortrags in der Hauptverhandlung nicht angebrachten Anträgen, tatsächlichen Behauptungen, Bestreitungen und Einreden ausgeschlossen. In § 146 Abs. 2 ZPO werden sodann die Ausnahmen genannt, nämlich diejenigen Umstände, die es den Parteien erlauben, auch noch nach ihrem letzten Vortrag in der Hauptverhandlung Behauptungen vorzutragen und Anträge zu stellen.

b) § 146 ZPO beschlägt offensichtlich einzig die Parteivorträge: Es wird in dieser Bestimmung nur erwähnt, bis zu welchem Zeitpunkt resp. unter welchen Bedingungen Noven zulässig sind. Nicht anwendbar ist § 146 ZPO demgegenüber auf sich in einem Beweisverfahren ergebende neue Tatsachen; weder in dieser Vorschrift noch in einer anderen in der ZPO enthaltenen Bestimmung wird festgehalten, Noven, die im Rahmen einer Beweisverhandlung zutage träten, könnten nicht berücksichtigt werden. Tatsachen, die erstmals im Lauf eines Beweisverfahrens aufgrund der Aussagen der befragten Personen zur Sprache kommen, sind nie - auch dann nicht, wenn eine Person wegen ihrer nahen Beziehung zu einer Partei nicht als Zeuge, sondern als Partei befragt wird - unzulässige Noven; sie sind vielmehr einerseits stets zu berücksichtigen und berechtigen die Parteien andererseits aufgrund von § 146 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO gegebenenfalls auch zur Änderung ihrer Vorbringen und Anträge (vgl. Frank/Sträuli/Messmer, Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, 3.A., § 115 N 7). Die Vorinstanz wäre deshalb auch nicht an ihren ursprünglich gefassten Beweisbeschluss gebunden gewesen; sie hätte diesen aufgrund der neuen Erkenntnisse anlässlich der Beweisverhandlung ohne weiteres ändern können (§ 185 ZPO). Dass sie dies nicht tat, ist nicht zu beanstanden, nachdem die Rechtslage ihres Erachtens genügend klar war; ebensowenig zu rügen ist aber entgegen der Auffassung der Berufungsbeklagten auch, dass sich die Vorinstanz mit der aus der Beweisverhandlung resultierenden neuen Sachlage befasste und diese in ihre Überlegungen einbezog. Sie durfte vielmehr unter keinen Umständen ausser acht lassen, dass die Berufungsklägerin aufgrund der Zeugen- und Parteiaussagen im Beweisverfahren ihren Anspruch auf Bezahlung der strittigen Rechnung nun damit begründete, die Berufungsbeklagte habe ihr direkt den Reparaturauftrag erteilt. Demgemäss stellt diese im Berufungsverfahren aufrechterhaltene Behauptung auch kein unzulässiges Novum dar.

Rekurskommission, 29. Mai 1998, ZB 98 7

Parole chiave

novenevidence proceedingsparty allegationsburden of presentationamendment of pleadingscivil procedure

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether facts emerging for the first time during evidence proceedings are excluded as novelties under § 146 aZPO (TG).

Decisione estratta

§ 146 aZPO (TG) governs party submissions and does not exclude new facts that arise during the taking of evidence; such facts must be considered.

Motivazione estratta

The provision regulates only the timing and admissibility of party allegations. It contains no rule excluding novelties that surface in the evidentiary phase. New facts revealed by witness or party examination are always to be taken into account and may justify amended allegations and requests under § 146 Abs. 2 Ziff. 1 aZPO (TG).

Questione giuridica chiave

Whether the court had to disregard the appellant's revised explanation of the repair order because it contradicted the original pleading.

Decisione estratta

No. The revised allegation was not an inadmissible novelty and could be relied on in the appeal proceedings.

Motivazione estratta

Because the new factual basis emerged during the evidence hearing, the court was entitled to consider it and was not bound to ignore it despite the earlier contradictory pleading.

Questione giuridica chiave

Whether the court was bound by its original evidence order after new evidence emerged.

Decisione estratta

No. The court could have modified the evidence order in light of the new findings, but its failure to do so was not objectionable.

Motivazione estratta

Under § 185 ZPO the court could adapt the evidence order to the newly clarified factual situation; however, since the legal situation appeared clear to it, the omission was not censurable.

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