Wealth may affect daily-rate fine calculation

STAPP.2005.37Altro tribunale29 mar 2007Confirmed

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Sintesi Omnilex

C. was convicted of unlawfully taking electricity from his garage box for years in order to heat his house. The criminal chamber imposed a suspended fine of 21 daily rates. Because his monthly net income was low but his assets were substantial, the court held that wealth could be considered as a corrective when determining the daily-rate amount. It therefore increased the daily rate to CHF 200, finding that a penalty should reflect economic capacity without becoming confiscatory.

Massima Omnilex

Art. 34 Abs. 2 StGB; Bemessung des Tagessatzes bei geringem Einkommen und erheblichem Vermögen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird in der Regel durch das Nettoeinkommen abgebildet; verfügt der Täter jedoch über kein oder nur ein geringes Einkommen, aber über ein bedeutendes Vermögen, darf und soll dieses als Korrektiv berücksichtigt werden, soweit es die Leistungsfähigkeit im Verhältnis zum Einkommen deutlich erhöht. Die Geldstrafe dient der Einwirkung auf Lebensstandard und Konsumverzicht, nicht der Vermögensabschöpfung; sie darf daher keinen konfiskatorischen Charakter annehmen. Ob und in welchem Umfang Vermögen einzubeziehen ist, liegt im pflichtgemässen Strafzumessungsermessen des Gerichts (consid. III/3c).

Testo completo

Geschäftsnummer:** STAPP.2005.37**
Instanz:Strafkammer
Entscheiddatum:30.03.2007
FindInfo-Nummer:O_ST.2007.118
Titel:** Unrechtmässige Entziehung von Energie**
Resümee:** Art. 34 Abs. 2 StGB. Festsetzung der Höhe des Tagessatzes. Verfügt ein Beschuldigter über kein oder bloss ein geringes Einkommen, dafür aber über ein grosses Vermögen, erscheint es sachgerecht, dieses bei der Zumessung der Tagessatzhöhe zu berücksichtigen, wenn es im Verhältnis zum Einkommen die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten deutlich erhöht.**
SOG 2007 Nr. 5 ** Art. 34 Abs. 2 StGB**. Festsetzung der Höhe des Tagessatzes. Verfügt ein Beschuldigter über kein oder bloss ein geringes Einkommen, dafür aber über ein grosses Vermögen, erscheint es sachgerecht, dieses bei der Zumessung der Tagessatzhöhe zu berücksichtigen, wenn es im Verhältnis zum Einkommen die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten deutlich erhöht. * Sachverhalt:* Der Beschuldigte C. bezog während Jahren Strom aus seiner Auto-Einstellbox in der Tiefgarage der Überbauung, um sein Haus mit einem Elektroofen zu heizen, obwohl er wusste, dass dieser Verbrauch zu Lasten der Eigentümergemeinschaft geht. Die Strafkammer verurteilt den Beschuldigten wegen unrechtmässiger Entziehung von Energie zu einer bedingten Geldstrafe von 21 Tagessätzen zu je Fr. 200.--. Aufgrund des tiefen monatlichen Nettoeinkommens des Beschuldigten wurde bei der Festsetzung der Höhe des Tagessatzes auch sein grosses Vermögen berücksichtigt. * Aus den Erwägungen:* III. 3.c) In der Regel wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten durch sein Nettoeinkommen angemessen repräsentiert. Verfügt der Beschuldigte indes über kein oder bloss ein geringes Einkommen, dafür aber über ein grosses Vermögen, erscheint es sachgerecht, dieses bei der Zumessung der Tagessatzhöhe zu berücksichtigen, wenn es im Verhältnis zum Einkommen die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten deutlich erhöht. Mit der Geldstrafe werden Beschränkung des Lebensstandards und Konsumverzicht bezweckt, nicht aber eine Vermögensumverteilung. Die Geldstrafe darf deshalb keinen konfiskatorischen Charakter haben. Ob und in welchem Umfang das Vermögen in die Bemessung des einzelnen Tagessatzes einbezogen werden soll, entscheidet das Gericht in Ausübung seines pflichtgemässen Strafzumessungsermessens (Annette Dolge: Die Geldstrafe, Tagung in Bern vom 6. November 2006 "Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches", S. 13; Sandro Cimichella: Die Geldstrafe im Schweizer Strafrecht, S. 157 f.). Der Beschuldigte verfügt lediglich über ein geringes monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 2'900.--. Hingegen besitzt er zusammen mit seiner Ehefrau ein Wertschriftenportefeuille von rund 1 Million Franken. Zudem gehören ihm und seiner Ehefrau zwei Wohnungen, die vermietet werden. Vorliegend ist deshalb das Vermögen als Korrektiv bei der Bemessung der Höhe des Tagessatzes zu berücksichtigen. In Bezug auf die Wertschriften beträgt der Anteil des Beschuldigten Fr. 500'000.--. Für die beiden vermieten Eigentumswohnungen ist nach Abzug der Hypothekarschulden von einem Nettowert von Fr. 200'000.-- auszugehen, womit ein hälftiger Anteil von Fr. 100'000.-- zum Vermögen des Beschuldigten hinzuzurechnen ist. Somit ergibt sich ein für die Zumessung relevantes Vermögen des Beschuldigten in der Höhe von Fr. 600'000.--. Davon ist ein Vermögensfreibetrag von Fr. 100'000.-- abzuziehen (Dolge, a.a.O., mit Verweis auf Cimichella). Damit verbleiben Fr. 500'000.--. Dolge (a.a.O., S. 14) schlägt vor, höchstens 10 % des Vermögens in die Bemessung einzubeziehen, damit die Geldstrafe nicht konfiskatorisch wirkt. Bei 360 möglichen Tagessätzen ergibt dies pro Tagessatz eine Anrechnung von 0,028 % des Vermögens (10 % : 360). Diese Lösung erscheint angemessen. Im vorliegenden Fall resultiert demnach ein Korrekturbetrag von Fr. 138.--, der zum Grund-Tagessatz von Fr. 65.-- hinzuzurechnen ist. Die Höhe des gesamten Tagessatzes, abgerundet auf Fr. 10.--, beläuft sich damit auf Fr. 200.--. * Obergericht Strafkammer; Urteil vom 30. März 2007 (STAPP.2005.37)*

Parole chiave

daily ratewealthsentencingfinecriminal laweconomic capacity

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Questione giuridica chiave

Whether the defendant’s substantial assets may be considered when setting the daily rate under Art. 34(2) StGB despite low income.

Decisione estratta

Yes. Where income is very low but assets are substantial and significantly increase the defendant’s ability to pay, the court may take the assets into account when fixing the daily rate.

Motivazione estratta

The daily rate normally reflects net income, but a large fortune can serve as a corrective if it would otherwise understate economic capacity. The penalty should reduce living standard and consumption, not confiscate wealth. The amount of asset inclusion lies within sentencing discretion.

Questione giuridica chiave

What sentence should be imposed for unlawful appropriation of energy.

Decisione estratta

A suspended fine of 21 daily rates at CHF 200 each was imposed.

Motivazione estratta

The defendant was convicted for unlawfully taking energy over a long period; the court determined the daily rate by combining low income with substantial assets.

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