Non-entry on appeal against denial of suspensive effect

8C_120/2007Tribunale federale / IV divisione di diritto pubblico17 lug 2007Inadmissible

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The Federal Supreme Court held that the appeal against the cantonal refusal to restore suspensive effect was an appeal against a provisional measure. Accordingly, only violations of constitutional rights could be reviewed. Because the appellant did not properly plead any such violation, the Court did not enter into the appeal. Court costs of CHF 500 were imposed on the appellant and set off against the advance payment.

Massima Omnilex

Art. 98, 106 Abs. 2 und 108 Abs. 1 lit. b BGG; Anfechtung einer Verfügung über die aufschiebende Wirkung als vorsorgliche Massnahme. Gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen kann vor Bundesgericht nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden. Solche Rügen unterliegen dem qualifizierten Rügeprinzip; das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nur ein, wenn die Verletzung spezifisch behauptet und begründet wird. Fehlt eine hinreichende Verfassungsrüge, ist im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die Kostenfolgen richten sich nach Art. 65 Abs. 4 lit. a und Art. 66 Abs. 1 BGG.

Testo completo

{T 0/2}
8C_120/2007

Urteil vom 17. Juli 2007
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiberin Hofer.

Parteien
M.________, 1967, Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bruno Häfliger, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern,

gegen

IV-Stelle Luzern, Landenbergstrasse 35, 6005 Luzern, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern
vom 21. Februar 2007.

Das Präsidium der I. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht,
in den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 21. Februar 2007, wonach das Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von M.________ gegen die Verfügung der IV-Stelle Luzern vom 12. Oktober 2006 erhobenen Beschwerde abgewiesen wird,
in die von M.________ dagegen eingereichte Beschwerde ans Bundesgericht,

in Erwägung,
dass die angefochtene Entscheidung nach dem Datum des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110), dem 1. Januar 2007 (AS 2006 1242) ergangen ist, weshalb die Beschwerde dem neuen Recht untersteht (Art. 132 Abs. 1 BGG),
dass Verfügungen über die aufschiebende Wirkung Zwischenverfügungen sind, gegen welche die Beschwerde an das Bundesgericht nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG zulässig ist,
dass aus den folgenden Gründen offen bleiben kann, ob ein nicht wieder gutzumachender Nachteil (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) vorliegt,
dass Verfügungen über die aufschiebende Wirkung Entscheide über vorsorgliche Massnahmen im Sinne von Art. 98 BGG darstellen (Seiler/von Werdt/Güngerich, Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz, Bern 2007, N 7 zu Art. 98), so dass mit der dagegen erhobenen Beschwerde nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann,
dass das Bundesgericht die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten nur insofern prüft, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist (Art. 106 Abs. 2 BGG), andernfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten wird (Seiler/von Werdt/ Güngerich, a.a.O., N 8 zu Art. 106),

dass in der Beschwerde nicht dargelegt wird, dass und inwiefern der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte verletzt,
dass daher auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten ist (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG),
dass die Gerichtskosten dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 65 Abs. 4 lit. a und 66 Abs. 1 BGG),

erkannt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, der Ausgleichskasse Luzern und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.
Luzern, 17. Juli 2007

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Parole chiave

invalidity insurancesuspensive effectinterim measuresconstitutional complaintnon-entrycourt costs

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the appeal against the interim decision on suspensive effect was admissible under the Federal Supreme Court Act.

Decisione estratta

The appeal was not admissible because the complaint did not invoke and substantiate any violation of constitutional rights.

Motivazione estratta

The challenged decision concerned provisional measures under Art. 98 BGG, so only constitutional grievances could be raised; under Art. 106(2) BGG such grievances had to be specifically pleaded and reasoned, which the appeal failed to do.

Questione giuridica chiave

Who bears the court costs of the federal proceedings?

Decisione estratta

The appellant must bear the court costs, which are set at CHF 500 and offset against the advance payment already made.

Motivazione estratta

Costs follow the losing party under Art. 66(1) BGG.

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