Revision request inadmissible for unpaid advance and late legal aid proof

6F_4/2013Tribunale federale / Divisione penale10 giu 2013Inadmissible

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The applicant sought revision of a Federal Supreme Court judgment. After being ordered to pay a CHF 2,000 advance, he requested legal aid, but his substantiation was late and insufficient. The court rejected legal aid, set a final deadline for the advance, and the amount was still unpaid. The revision request was therefore not entered into. Court costs of CHF 1,000 were imposed on the applicant; no compensation was awarded to the other respondents.

Massima Omnilex

Art. 65 Abs. 2, Art. 66 Abs. 1 BGG; Revision, Kostenvorschuss und unentgeltliche Rechtspflege: Wird ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ungenügend begründet und die zur Ergänzung angesetzte Frist unbenutzt gelassen, kann das Gesuch abgewiesen werden. Wird die anschliessend angesetzte Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses ebenfalls unbenutzt verstreichen gelassen, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten. Nach Fristablauf eingereichte Angaben zur Bedürftigkeit sind verspätet und unbeachtlich, wenn die Frage bereits rechtskräftig entschieden worden ist. Bei der Kostenauflage darf das bundesgerichtliche Ermessen die prozessuale Art der Prozessführung berücksichtigen (Art. 65 Abs. 2 BGG).

Testo completo

{T 0/2}

6F_4/2013

Urteil vom 10. Juni 2013

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Mathys, Präsident,
Bundesrichter Schneider, Denys,
Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Gesuchsteller,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
2. Y.________,
3. Z.________,
Gesuchsgegner.

Gegenstand
Gesuch um Revision des Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 30. Dezember 2010 (6B_987/2010).

Das Bundesgericht zieht in Erwägung:

1.

Der Gesuchsteller wurde mit Verfügung vom 2. April 2013 aufgefordert, dem Bundesgericht spätestens am 22. April 2013 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- einzuzahlen.

Am 15. April 2013 teilte der Gesuchsteller mit, er habe als einziges Einkommen eine AHV-Rente und kein Vermögen.

Die Eingabe war als Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege entgegenzunehmen. Da es nicht hinreichend begründet war, wurde dem Gesuchsteller am 16. April 2013 mit einer entsprechenden Belehrung eine Frist zur Ergänzung bis zum 30. April 2013 angesetzt.

Da der Gesuchsteller der Aufforderung innert Frist nicht nachkam, wies das Bundesgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit Verfügung vom 13. Mai 2013 ab. Gleichzeitig wurde ihm die gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist zur Bezahlung des Vorschusses bis zum 29. Mai 2013 angesetzt, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde.

Am 17. Mai 2013 (Poststempel) sandte der Gesuchsteller dem Bundesgericht Informationen zu seinen Vermögensverhältnissen. Es geht indessen nicht an, zuvor Versäumtes nachzuholen, nachdem die Frist bereits abgelaufen ist und das Bundesgericht über die entsprechende Frage endgültig geurteilt hat. Die Eingabe ist verspätet und kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Innert Frist ging der Kostenvorschuss nicht ein. Androhungsgemäss ist auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten.

2.

Die Gerichtskosten sind dem Gesuchsteller aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Bei deren Höhe ist der trölerischen Art der Prozessführung des Gesuchstellers Rechnung zu tragen (Art. 65 Abs. 2 BGG). Den Gesuchsgegnern 2 und 3 ist keine Entschädigung auszurichten, weil sie vor Bundesgericht keine Umtriebe hatten.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Juni 2013

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Mathys

Der Gerichtsschreiber: Monn

Parole chiave

revisioncost advancelegal aidlate filinginadmissibilitycourt costs

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the revision request had to be entered into despite non-payment of the cost advance and late filing regarding legal aid

Decisione estratta

The court declined to enter into the revision request because the advance was not paid within the extended deadline and the late submission could no longer be considered.

Motivazione estratta

The applicant missed the deadline to complete the legal-aid request and later tried to cure the omission after the court had already ruled on the matter. Since the advance remained unpaid after the final deadline, the court had to refuse entry.

Questione giuridica chiave

Allocation of court costs

Decisione estratta

Court costs were charged to the applicant, and no compensation was awarded to the respondents.

Motivazione estratta

Costs were imposed under the Federal Supreme Court Act; the amount reflected the vexatious manner of the proceedings. The respondents incurred no compensable expenses before the court.

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