Non-entry for insufficiently reasoned criminal appeal

6B_69/2007Tribunale federale / Divisione penale24 mar 2007Inadmissible

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The Federal Supreme Court held that the criminal complaint was not sufficiently reasoned because it failed to engage with the cantonal decision denying restoration of the deadline. As the requirements of Art. 42(2) BGG were not met, the Court issued a non-entry decision under Art. 108(1)(b) BGG. The request for suspensive effect became moot. The appellant was ordered to pay court costs of CHF 800.

Massima Omnilex

Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; ungenügende Begründung der Beschwerde. Die Beschwerdeschrift muss sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids sachbezogen auseinandersetzen und aufzeigen, inwiefern dieser Recht verletzt. Fehlt eine solche Auseinandersetzung, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Mit dem Nichteintretensentscheid wird ein Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos. Die Gerichtskosten sind der beschwerdeführenden Partei nach Art. 66 Abs. 1 BGG aufzuerlegen.

Testo completo

{T 0/2}
6B_69/2007 /hum

Urteil vom 24. März 2007
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Spisergasse 15, 9001 St. Gallen.

Gegenstand
Wiederherstellung der Frist (mehrfaches Fahren ohne Führerausweis),

Beschwerde in Strafsachen [BGG] gegen den Entscheid des Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Februar 2007.

Der Präsident der Strafrechtlichen Abteilung zieht in Erwägung:
1.
Ein vom Beschwerdeführer angestrengtes Berufungsverfahren wurde durch das Kantonsgericht St. Gallen am 6. Februar 2007 formlos abgeschrieben, weil die Frist zur Bezahlung der Einschreibegebühr unbenützt abgelaufen war. Ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist wurde mit Entscheid vom 26. Februar 2007 abgewiesen, weil der Beschwerdeführer ein unverschuldetes Hindernis der Säumnis nicht glaubhaft gemacht hatte. Dagegen wendet er sich mit Beschwerde ans Bundesgericht. In diesem Rechtsmittel ist darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt (Art. 42 Abs. 2 BGG). Dieser Voraussetzung genügt die Eingabe des Beschwerdeführers nicht, weil sie sich mit keinem Wort auf den angefochtenen Entscheid und die dortigen Ausführungen zur verpassten Frist bezieht. Da die Beschwerde offensichtlich keine hinreichende Begründung enthält, ist darauf im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. Mit dem Entscheid in der Sache ist das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos geworden.
2.
Die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Demnach erkennt der Präsident der Strafrechtlichen Abteilung im Verfahren nach Art. 108 BGG:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen und dem Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 24. März 2007
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Parole chiave

deadline restorationinadmissibilityreasoned appealcourt costssuspensive effect

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the criminal complaint to the Federal Supreme Court was sufficiently reasoned under Art. 42(2) BGG.

Decisione estratta

The submission did not address the challenged decision or its reasoning and therefore lacked an adequate statement of reasons.

Motivazione estratta

The appellant must show how the contested decision violates law; this requirement was not met, so the complaint could not be examined.

Questione giuridica chiave

Whether the request for suspensive effect remained pending.

Decisione estratta

The request became moot once the Court decided not to enter into the complaint.

Motivazione estratta

A decision on the merits of admissibility rendered the interim request devoid of purpose.

Questione giuridica chiave

Who bears the court costs of the federal proceedings.

Decisione estratta

The appellant must bear the court fee.

Motivazione estratta

Costs follow the outcome of the inadmissibility decision under Art. 66(1) BGG.

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