Non-entry due to defective criminal appeal

6B_57/2007Tribunale federale / Divisione penale24 mar 2007Dismissed

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

X. challenged the cantonal non-entry decision concerning his criminal complaint against unknown persons. The Federal Supreme Court held that his submission did not comply with the mandatory formal requirements of Art. 42 paras. 1 and 2 BGG and was therefore inadmissible. In summary procedure under Art. 108 BGG, the Court declined to enter into the appeal and waived court costs.

Massima Omnilex

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 108 BGG: Wird eine Beschwerde den Begründungsanforderungen nicht gerecht, ist auf sie im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Die Eingabe muss rechtsgenügend begründen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt; blosse Unzufriedenheit oder der Wunsch nach Weiterleitung der Akten genügen nicht. Ist die Unzulässigkeit offensichtlich, kann von einer Rückweisung zur Verbesserung einer zudem nicht unterschriebenen Eingabe abgesehen werden (consid. 1).

Testo completo

{T 0/2}
6B_57/2007 /rom

Urteil vom 24. März 2007
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Untersuchungsamt Altstätten, Luchsstrasse 11, 9450 Altstätten SG.

Gegenstand
Nichteintreten auf Strafklage,

Beschwerde in Strafsachen [BGG] gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 5. Februar 2007.

Der Präsident der Strafrechtlichen Abteilung zieht in Erwägung:
1.
Das Untersuchungsrichteramt Altstätten trat auf eine Strafklage von X.________ gegen Unbekannt wegen "diverser Delikte" nicht ein. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wurde durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 5. Februar 2007 abgewiesen. X.________ erklärte bei den kantonalen Behörden schriftlich, er sei mit dem Entscheid vom 5. Februar 2007 "nicht einverstanden", und hielt auf eine entsprechende Frage hin mündlich daran fest, die Unterlagen seien an das Bundesgericht zu leiten. Seine Eingabe entspricht jedoch, soweit er überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist, in keiner Weise den Anforderungen von Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG. In Anwendung von Art. 108 BGG ist darauf nicht einzutreten. Unter diesen Umständen kann eine Rückweisung der nicht unterschriebenen Eingabe zur Behebung des Mangels unterbleiben.
2.
Wie vor der Vorinstanz kann auch im vorliegenden Verfahren auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden.

Demnach erkennt der Präsident der Strafrechtlichen Abteilung im Verfahren nach Art. 108 BGG:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Untersuchungsamt Altstätten, und der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 24. März 2007
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Parole chiave

criminal complaintformal requirementsinadmissibilitysummary procedurenon-entrycost waiver

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the criminal appeal complied with the formal requirements of Art. 42 paras. 1 and 2 BGG.

Decisione estratta

The filing did not meet the required reasoning and form requirements.

Motivazione estratta

The submission contained no adequate legal reasoning and, insofar as the appellant had standing at all, failed to satisfy Art. 42 paras. 1 and 2 BGG; therefore the court could not examine it further.

Questione giuridica chiave

Whether the Federal Supreme Court should enter into the appeal under Art. 108 BGG despite the defect.

Decisione estratta

No; the appeal was not entered into in summary procedure.

Motivazione estratta

Because the appeal was manifestly non-compliant, non-entry under Art. 108 BGG was appropriate; returning the unsigned filing for correction was unnecessary.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.