Federal appeal inadmissible for insufficient substantiation of arbitrariness

6B_348/2011Tribunale federale / Divisione penale29 giu 2011Inadmissible

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Sintesi Omnilex

The Federal Supreme Court did not enter into the criminal appeal because the appellant failed to substantiate arbitrariness in the cantonal court's assessment of the evidence. The appellant merely repeated that another person had been driving, whereas the lower court had relied mainly on his inconsistent and therefore non-credible statements. The appeal was thus inadmissible under the summary procedure of Art. 108 BGG. Court costs of CHF 800 were imposed on the appellant.

Massima Omnilex

Art. 97 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 BGG; Willkürrüge gegen Sachverhaltsfeststellungen: Tatsachenfeststellungen des kantonalen Gerichts können vor Bundesgericht nur angefochten werden, wenn sie offensichtlich unrichtig oder willkürlich sind und die Rüge rechtsgenügend begründet wird. Blosses Bestreiten der Beweiswürdigung oder Wiederholen der eigenen Darstellung genügt nicht. Stellt die Vorinstanz für den Sachverhalt vorab auf die Widersprüchlichkeit und mangelnde Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschwerdeführers ab, ist Willkür nicht dargetan, wenn der Beschwerdeführer hierfür keine schlüssige Erklärung liefert (vgl. Art. 9 BV). In einem solchen Fall ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten; die Kosten folgen grundsätzlich dem Ausgang des Verfahrens (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Testo completo

{T 0/2}
6B_348/2011

Urteil vom 29. Juni 2011
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 12, Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Fahren in fahrunfähigem Zustand usw.; Willkür,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau, Strafgericht, 3. Kammer, vom 21. März 2011.

Der Einzelrichter zieht in Erwägung:

1.
Dem Beschwerdeführer werden im Zusammenhang mit einer Fahrt, die er am 6. Januar 2010 unternommen haben soll, verschiedene Straftaten vorgeworfen. Er machte vor Vorinstanz und macht vor Bundesgericht geltend, es sei nicht er gewesen, der gefahren sei. Tatsächliche Feststellungen können vor Bundesgericht nur angefochten werden, wenn sie offensichtlich unrichtig im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG bzw. willkürlich im Sinne von Art. 9 BV sind. Dass Willkür vorliegt, ist in der Beschwerde darzutun (Art. 106 Abs. 2 BGG). Dieser Voraussetzung genügt die Eingabe des Beschwerdeführers nicht. Er macht geltend, seine Frau und seine Schwägerin hätten ihre belastenden Aussagen nach dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts zurückgezogen (Beschwerde S. 3). Die Vorinstanz stellte indessen zur Hauptsache fest, der Beschwerdeführer habe derart widersprüchliche Aussagen gemacht, dass der durch ihn geschilderte Sachverhalt nicht glaubhaft sei (vgl. angefochtenen Entscheid S. 7/8 E. 2.3.1). Für dieses offensichtlich unglaubwürdige Aussageverhalten vermag der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vor Bundesgericht keine Erklärung beizubringen. Folglich ist auch nicht ersichtlich, inwieweit die Vorinstanz, die zur Hauptsache auf die Unglaubwürdigkeit des Beschwerdeführers abstellte, in Willkür verfallen sein könnte. Auf die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Demnach erkennt der Einzelrichter:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 3. Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Juni 2011

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber:

Schneider C. Monn

Parole chiave

arbitrarinessinadmissibilitysubstantiationfactual findingscriminal appealcourt costs

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the federal appeal sufficiently alleged arbitrariness in the lower court's factual findings about who was driving.

Decisione estratta

No. The appeal did not meet the duty to substantiate arbitrariness, so the Court could not review the factual findings.

Motivazione estratta

Factual findings may be attacked only if manifestly incorrect or arbitrary; the appellant merely disputed the assessment of evidence and did not explain why the lower court's reliance on his inconsistent statements was arbitrary.

Questione giuridica chiave

Who bears the federal court costs after the appeal is not entered into.

Decisione estratta

The appellant must bear the court costs.

Motivazione estratta

Under the Federal Supreme Court Act, costs follow the unsuccessful party in this situation.

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