progetti
Ra 2025/17/0082•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0082
Ra 2025/17/0082Corte amministrativa suprema17 giu 2026
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.