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Ra 2025/08/0102•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0102
Ra 2025/08/0102Corte amministrativa suprema11 giu 2026
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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