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Fr 2023/22/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/22/0005
Fr 2023/22/0005Corte amministrativa suprema11 lug 2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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