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Fr 2023/12/0004•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/12/0004
Fr 2023/12/0004Corte amministrativa suprema10 lug 2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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