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Ra 2023/02/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0068
Ra 2023/02/0068Corte amministrativa suprema6 lug 2023
Verfahrensbestimmungen
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 19. Mai 2022, VStV/922300279027/2022, als verspätet zurückgewiesen wird.
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