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Ra 2022/20/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/20/0002
Ra 2022/20/0002Corte amministrativa suprema16 nov 2022
Besondere Rechtsgebiete
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und der Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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