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Ra 2022/18/0164•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0164
Ra 2022/18/0164Corte amministrativa suprema2 feb 2023
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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