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Ra 2022/18/0142•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0142
Ra 2022/18/0142Corte amministrativa suprema16 feb 2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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