Ro 2022/18/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/18/0002
Ro 2022/18/0002Corte amministrativa suprema2 feb 2023
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang (Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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