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Ro 2022/09/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/09/0003
Ro 2022/09/0003Corte amministrativa suprema28 nov 2022
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Spruch und Begründung Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionsbeantwortung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten wird zurückgewiesen.
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