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Ra 2022/07/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0081
Ra 2022/07/0081Corte amministrativa suprema6 lug 2023
Allgemein Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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