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Ra 2022/07/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/07/0004
Ra 2022/07/0004Corte amministrativa suprema6 feb 2023
Besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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