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Ra 2022/04/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0031
Ra 2022/04/0031Corte amministrativa suprema27 lug 2022
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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