Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0023

Ra 2022/04/0023Corte amministrativa suprema21 lug 2022

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040023.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahingehend abgeändert, dass das bekämpfte Straferkenntnis der belangten Behörde vom 3. März 2021, BHLL/920100158596/20, ersatzlos behoben und das Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 3 VStG eingestellt wird.

Der Antrag des Revisionswerbers, „gemäß § 57 VwGG die belangte Behörde, nämlich den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes OÖ zum Ersatz der Aufwendungen [zu] verpflichten“, wird abgewiesen.

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