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Ra 2022/01/0152•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0152
Ra 2022/01/0152Corte amministrativa suprema9 nov 2022
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines angefochtenen Spruchpunktes A) I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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