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Ra 2021/19/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0003
Ra 2021/19/0003Corte amministrativa suprema19 lug 2022
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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