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Ra 2021/12/0071•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0071
Ra 2021/12/0071Corte amministrativa suprema18 lug 2023
Allgemein Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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