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Ra 2021/10/0053•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/10/0053
Ra 2021/10/0053Corte amministrativa suprema6 feb 2023
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 sowie den erst- bis viertmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der erst- bis viertmitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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