Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/08/0006

Ra 2021/08/0006Corte amministrativa suprema26 apr 2022

Regest

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/08/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080006.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruchs über die Strafe sowie die Kosten des verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Der Antrag der Bezirkshauptmannschaft SalzburgUmgebung auf Entscheidung in der Sache, in eventu Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.

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