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Ra 2021/02/0214•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/02/0214
Ra 2021/02/0214Corte amministrativa suprema9 nov 2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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