Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0119

Ra 2020/20/0119Corte amministrativa suprema3 ago 2020

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200119.L01

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status der Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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