progetti
Ra 2020/19/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0133
Ra 2020/19/0133Corte amministrativa suprema1 ott 2020
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde in Bezug auf den Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.