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Fr 2020/19/0028•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/19/0028
Fr 2020/19/0028Corte amministrativa suprema30 ott 2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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