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Fr 2020/19/0012•Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/19/0012
Fr 2020/19/0012Corte amministrativa suprema20 ago 2020
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von EUR 461,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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