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Ra 2020/18/0455•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0455
Ra 2020/18/0455Corte amministrativa suprema18 lug 2022
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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