Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/17/0018

Ra 2020/17/0018Corte amministrativa suprema21 apr 2020

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/17/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170018.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Spruchpunktes II. (Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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