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Ra 2020/13/0037•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/13/0037
Ra 2020/13/0037Corte amministrativa suprema27 ago 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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