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Ro 2020/12/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/12/0016
Ro 2020/12/0016Corte amministrativa suprema22 ott 2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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