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Ra 2020/11/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/11/0081
Ra 2020/11/0081Corte amministrativa suprema16 feb 2023
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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