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Ro 2020/11/0023•Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/11/0023
Ro 2020/11/0023Corte amministrativa suprema4 ago 2021
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass der zugrunde liegenden Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2020, Zl. P1475195/2HPA/2020(1), stattgegeben und der Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2020 aufgehoben wird.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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