Ra 2020/05/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/05/0026
Ra 2020/05/0026Corte amministrativa suprema7 ott 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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