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Ra 2020/02/0182•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/02/0182
Ra 2020/02/0182Corte amministrativa suprema2 ott 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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