Ra 2019/21/0169•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0169
Ra 2019/21/0169Corte amministrativa suprema19 set 2019
Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Spruchpunkt wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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