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Ra 2019/21/0157•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0157
Ra 2019/21/0157Corte amministrativa suprema19 set 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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