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Ro 2019/21/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/21/0012
Ro 2019/21/0012Corte amministrativa suprema19 dic 2019
Der angefochtene Spruchpunkt A.II wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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