Ra 2019/19/0530•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0530
Ra 2019/19/0530Corte amministrativa suprema27 apr 2020
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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