progetti
Ra 2019/19/0462•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0462
Ra 2019/19/0462Corte amministrativa suprema6 ott 2020
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der Rückkehrentscheidung, der Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung und der Festlegung der Frist für die freiwillige Ausreise wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.