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Ra 2019/19/0461•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0461
Ra 2019/19/0461Corte amministrativa suprema6 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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